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SG Gelsenkirchen: EuGH soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses prüfen VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 15.05.2012 - 17 K 3382/07
Sich in Deutschland einen Pass und gar ein Visum zu verschaffen, bedeutet eine persönliche Erniedrigung. Kurt Tucholsky
> VG Gelsenkirchen: EuGH soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses prüfen
>
>
Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob die europäische Verordnung,
in der Normen über Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von
EU-Mitgliedsländern ausgestellten Reisedokumenten aufgestellt werden,
gültig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 15.05.2012
beschlossen (Az.: 17 K 3382/07, unanfechtbar).
>
> Streit um Erfassung von Fingerabdrücken
>
>
Der Kläger, ein Rechtsanwalt aus Bochum, hatte bei der Stadt Bochum die
Ausstellung eines Reisepasses beantragt. Die Stadt weigerte sich, weil
der Kläger die Erfassung seiner Fingerabdrücke nicht zuließ. Grundlage
dieser Entscheidung waren Regelungen im deutschen Passgesetz, die
vorsehen, dass Reisepässe mit einem elektronischen Speichermedium zu
versehen sind, auf dem unter anderem Fingerabdrücke gespeichert werden.
Das deutsche Passgesetz folgt mit diesen Bestimmungen verbindlichen
Vorgaben aus einer europäischen Verordnung und setzt diese in nationales
Recht um.
>
> Klagender Rechtsanwalt zweifelt an Rechtsgrundlage
>
>
Der Kläger hält die zugrundeliegenden europarechtlichen Bestimmungen
der Verordnung für ungültig. Er meint, der Verordnung fehle die
Ermächtigungsgrundlage. Darüberhinaus sei das Europäische Parlament
nicht ordnungsgemäß angehört worden. Außerdem werde in
unverhältnismäßiger Weise in das europarechtlich geschützte Recht auf
Datenschutz eingegriffen. Das VG hat beschlossen, zur Klärung dieser
Fragen das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des EuGH
einzuholen.
VG Gelsenkirchen: EuGH soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses prüfen | beck-aktuell
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2012/17_K_3382_07beschluss20120515.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/vg-gelsenkirchen-eugh-soll.html
Gruß Willi S
> VG Gelsenkirchen: EuGH soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses prüfen
>
>
Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob die europäische Verordnung,
in der Normen über Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von
EU-Mitgliedsländern ausgestellten Reisedokumenten aufgestellt werden,
gültig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 15.05.2012
beschlossen (Az.: 17 K 3382/07, unanfechtbar).
>
> Streit um Erfassung von Fingerabdrücken
>
>
Der Kläger, ein Rechtsanwalt aus Bochum, hatte bei der Stadt Bochum die
Ausstellung eines Reisepasses beantragt. Die Stadt weigerte sich, weil
der Kläger die Erfassung seiner Fingerabdrücke nicht zuließ. Grundlage
dieser Entscheidung waren Regelungen im deutschen Passgesetz, die
vorsehen, dass Reisepässe mit einem elektronischen Speichermedium zu
versehen sind, auf dem unter anderem Fingerabdrücke gespeichert werden.
Das deutsche Passgesetz folgt mit diesen Bestimmungen verbindlichen
Vorgaben aus einer europäischen Verordnung und setzt diese in nationales
Recht um.
>
> Klagender Rechtsanwalt zweifelt an Rechtsgrundlage
>
>
Der Kläger hält die zugrundeliegenden europarechtlichen Bestimmungen
der Verordnung für ungültig. Er meint, der Verordnung fehle die
Ermächtigungsgrundlage. Darüberhinaus sei das Europäische Parlament
nicht ordnungsgemäß angehört worden. Außerdem werde in
unverhältnismäßiger Weise in das europarechtlich geschützte Recht auf
Datenschutz eingegriffen. Das VG hat beschlossen, zur Klärung dieser
Fragen das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des EuGH
einzuholen.
VG Gelsenkirchen: EuGH soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses prüfen | beck-aktuell
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2012/17_K_3382_07beschluss20120515.html
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Gruß Willi S
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6799
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Alter : 68
Ort : Duisburg

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» Wie soll es nur ohne ihn weiter gehen????
» Minderung des Arbeitslosengeld II - § 32 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 - Nichterscheinen zum Meldetermin - keine Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit der Meldeaufforderung
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