Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter

Nach unten

Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter Empty Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter

Beitrag von Willi Schartema Di 20 Nov 2012 - 10:23

Bundessozialgericht, 20.09.2012 B 8 SO 4/11 R
Das Grundsicherungsamt hatte einen Betrag in Höhe von 27,76 Euro vom
Regelbedarf abgezogen, weil der Kläger in einer möblierten Wohnung lebte
und sein grundsicherungsbedarf daher teilweise gedeckt sei, so dass
eine abweichende Festsetzung des Regelbedarfes (§ 27a Abs. 4 Satz 1 SGB
XII) möglich sei. Das Bundessozialgericht ist dem entgegengetreten und
hat das Grundsicherungsamt zu Zahklung des vollen Regelbedarfes
verurteilt.

Das BSG sieht sieht eine Senkungsmöglichkeit nur vor, wenn ein Bedarf
bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sei. Hier kommen die
Kosten der Unterkunft in Betracht (§ 35 SGB XII). Dieser seien
allerdings im vorliegenden Fall nicht abziehbar, weil kein konkreter
Betrag ermittelt worden sei. Das Grundsicherungsamt habe lediglich den
nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz ermittelten Anteil für Möbel
abgezogen.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/erfolg-fur-sozialhilfeempfanger-kein.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - längerer Auslandsaufenthalt ( mehere Monate ) - Territorialitätsprinzip - gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss nur bei
»  Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - isolierter Antrag SGB XII
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Nichtanwendung des § 116a SGB XII bzw der auf 1 Jahr verkürzten Verfallfrist des § 44 Abs 4 SGB 10 auf vor dem 1.4.2011
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für ein im Haushalt der Eltern lebendes erwachsenes behindertes Kind - Vermutung der gemeinsamen Haushaltsführung - verfassungs- und
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluss - abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs nach § 27a Abs 4 S 1 SGB 12 - unabweisbarer Bedarf

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten