Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes

Nach unten

Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  Empty Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes

Beitrag von Willi Schartema Fr 2 Nov 2012 - 12:31

Für die
Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung, mit der einem
Antragsteller Leistungen "gewährt werden" und der Antragsgegner damit
zur Erteilung eines Bescheides verpflichtet worden ist, ist nicht die
Zwangsvollstreckung nach § 883 ZPO, sondern die nach § 201 SGG die
zutreffende Vollstreckungsart (Durchsetzung einer unvertretbaren
Handlung), so die 37. Kammer des SG Berlin.


Daraus folgt, dass
maximal 1000 Euro Zwangsgeld angedroht und gegebenenfalls festgesetzt
werden können (vgl. Landessozialgericht Darmstadt vom 19.01.2007 -L 7 AS
10/07 ER-).

Da § 41 SGB 2 keine exakte Fälligkeitsregelung
enthält, trüge ein Antragsteller im Fall einer Vollstreckung per
Gerichtsvollzieher nach § 883 ZPO das Risiko, auf den Kosten der
Zwangsvollstreckung sitzen zu bleiben, es sei denn, er nähme
Verzögerungen bei der Auszahlung in Kauf, die dem Charakter des SGB 2
als einer vorschüssig zu zahlenden Sozialleistung widersprechen.


Außerdem müsste ein
Antragsteller die Vollstreckung in jedem Monat erneut betreiben, was die
Effektivität des einstweiligen Rechtsschutzes erheblich
beeinträchtigte.

Das Verhalten des Jobcenters, die Umsetzung
eines Beschlusses bewusst und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieser
Verzögerung zu verweigern, rechtfertigt es, schon bei der erstmaligen
Zwangsgeldandrohung die Obergrenze von 1.000 € auszuschöpfen und
angesichts der verstrichenen Zeit von einer vorherigen Anhörung, die im
Verfahren nach § 201 SGG generell nicht gefordert ist, abzusehen.


Anmerkung vom Sozialberater D.Brock, freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter



L 7 AS 10/07 ER
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE070098282%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/vollstreckung-gegen-jobcenter-aus.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten