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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV-Klagen: Jeder Zweite erfolgreich - Chemnitzer Sozialrichter Martin Israng plädiert für Gesetzes-Vereinfachung

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Beitrag von Willi Schartema Sa 13 Okt 2012 - 14:21

Etwa jede zweite Klage gegen Hartz-IV-Entscheidungen ist vor dem Chemnitzer und Dresdner Sozialgericht erfolgreich. Ein Ende der Verfahrenswelle ist nicht absehbar. Mit dem Chemnitzer Richter Martin Israng sprach Jürgen Becker über die Gründe dafür und die Schwachpunkte der Arbeitsmarktreform.

Freie Presse: Wie viele Hartz- IV-Verfahren sind aktuell beim Chemnitzer Sozialgericht anhängig?

Martin Israng: Von den Ende Juni dieses Jahres etwa 10.500 anhängigen Verfahren betrafen rund 4500 Hartz IV. Mit der sinkenden Arbeitslosigkeit ist auch die Anzahl der neu eingehenden Hartz-IV-Verfahren in den ersten acht Monaten dieses Jahres leicht zurückgegangen.

Freie Presse: Können Sie Entwarnung geben?

Martin Israng: Nein, denn unsere 18 Richter, die sich überwiegend mit Hartz IV beschäftigen, müssten sich trotzdem ein Jahr lang einschließen, um alle derzeit anhängigen Fälle abzuarbeiten, ohne dass auch nur ein einziger Neuer hinzukommen dürfte. Von einer Entspannung kann also keine Rede sein. Sollte die Konjunktur kippen, könnte es mit den Fallzahlen sofort wieder steil bergauf gehen. Hartz IV ist und bleibt ein Sorgenkind.

Freie Presse: Wie hoch ist die Erfolgsquote der Hartz-IV-Kläger in Chemnitz?

Martin Israng: Im vergangenen Jahr lag sie bei 44 Prozent. Auch in diesem Jahr haben die Kläger in deutlich mehr als 40 Prozent der Fälle einen Erfolg oder Teilerfolg erstritten. Statistisch nicht erfasst sind die Fälle, in denen die Klagepartei trotz eines Erfolgs die Klage zurück nimmt. Mit diesem Anteil läge die Erfolgsquote wohl bei etwa 50 Prozent.

Freie Presse: Warum müssen die Behörden ihre Entscheidungen so oft korrigieren?

Martin Israng: Die Hartz-IV-Gesetzgebung ist inzwischen mehr als 50 Mal geändert worden. Die gesamte Materie ist höchst komplex und schwer zu verstehen. Jetzt ist noch das Bildungspaket für Kinder hinzugekommen, für das es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Wir haben auch den Eindruck, dass die Jobcenter personell unterbesetzt sind. Es scheint oft, als ob sich die Behörde wegen der vorgegebenen Fallbearbeitungszahlen das erste Mal vor Gericht ausreichend Zeit für die Beurteilung eines Falls nehmen kann.

Freie Presse: Spielt da auch das Zwischenmenschliche eine Rolle?

Martin Israng: Ein Behördenmitarbeiter hat objektiv zu entscheiden. Wenn er sich nicht frei von zwischenmenschlichen Problemen machen kann, muss er den Fall an einen Kollegen abgeben. Früher gab es mehr formale Fehler, heute geht es mehr ins Detail. Das Leben bleibt nicht stehen, sodass im Lauf der Zeit ja auch die Lebenssachverhalte der Bedürftigen vielschichtiger werden.

Freie Presse: Worum geht es bei den Klagen?

Martin Israng: Das Gros dreht sich um Kosten der Unterkunft, um Sanktionen oder um Einkommensanrechnungen bei Selbstständigen und Aufstockern.

Freie Presse: Zum Beispiel?

Martin Israng: Ich hatte kürzlich einen Fall mit mehreren Klagen einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Selbstständigen auf dem Tisch. Die Akte ist 3000 Seiten stark. Da wird zum Beispiel gestritten, ob 140 Euro Fortbildungskosten oder die Kosten für eine Zeitschrift den Gewinn und damit das anzurechnende Einkommen schmälern.

Freie Presse: Schlagzeilen machen spektakuläre Missbrauchsfälle: Die offiziellen Statistiken der Jobcenter sprechen indes lediglich von zwei bis drei Prozent...

Martin Israng: Es wird schon geschummelt, mal weniger, mal mehr. Absolut gesehen sind die Zahlen aber gering. Da wird ein anrechenbares Einkommen bewusst oder unbewusst verschwiegen oder es wird in Abrede gestellt, dass jemand gemeinsam mit jemandem in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Die sehr wenigen Fälle, die wir haben, geben wir an die Staatsanwaltschaft weiter.

Freie Presse: Was würden Sie an der Hartz- IV-Gesetzgebung vereinfachen?

Martin Israng: Ich finde den Ansatz gut, erwerbsfähige Arbeitslose aus einer Hand zu betreuen und Leistungen zu pauschalieren. Das ist allerdings aufgeweicht worden.

Freie Presse: Inwiefern?

Martin Israng: Wer zum Beispiel Bafög bekommt, hätte eigentlich bei Hartz IV außen vor sein sollen, unter bestimmten Umständen sitzt er aber wieder im Boot. Hartz IV sollte weiter vereinfacht werden. Der große Befreiungsschlag ist aber nicht zu erwarten.


Weiter hier: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP-THEMA/Hartz-IV-Klagen-Jeder-Zweite-erfolgreich-artikel8119655.php


Sozialrichter: Bei Hartz IV kommt der Rechtsfrieden zu kurz


Berlin - Michael Kanert, Richter am größten Sozialgericht Deutschlands in Berlin, zieht eine vernichtende Bilanz der Hartz-Arbeitsmarktreformen. "Bei Hartz IV wird oft nur auf die finanzmathematische Lösung geschaut, der Rechtsfrieden kommt immer wieder zu kurz. Und dafür müssen dann wir Sozialrichter sorgen", sagte Kanert dem "Tagesspiegel".

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/hartz-iv-klagen-jeder-zweite.html

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