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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sanktion: „optische Mängel“ führen zur Unwirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung SG Cottbus, Gerichtsbescheid v. 25.03.2019 – S 41 AS 1653/15

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Beitrag von Willi Schartema Mo 6 Mai 2019 - 8:41

Orientierungssatz RA Dr. Jur. Jens-Torsten Lehmann

Quelle: https://ra-jtlehmann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190325-SG-S41_AS_1653-15.pdf 

Rechtstipp: vgl. SG München, Gerichtsbescheid v. 10.08.2016 – S 13 AS 2433/14 - Eine Rechtsfolgenbelehrung erfüllt ihre Warnfunktion nicht, wenn sie formal in einer Schriftgröße gehalten ist, die deutlich unterhalb der Schriftgröße des übrigen Schreibens liegt.

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2506/
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