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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 1 Mai 2019 - 20:36

Die BA hat eine aktualisierte Version des Praxishandbuch für das Sozialgerichtliche Verfahren herausgegeben. In dem Handbuch ist der sozialrechtliche Rechtsschutz dargestellt, natürlich aus Behördensicht. 
Ich kann dazu nur sagen, wenn das was darin vorgegeben wird, auch angewandt werden würde, hätten viele Hartz IV-Beziehende deutlich weniger Probleme. Allen, die sich wehren möchten, kann ich nur empfehlen, das Handbuch auszudrucken und intensiv damit zu arbeiten. 

Das Praxishandbuch 3. Auflage,  

Stand: 10/2018 gibt es hier zum Download: 

https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/Praxishandbuch_SGG-Bundesagentur_fuer_Arbeit_2018.pdf 


Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2505/
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