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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen VG Münster: Bestattungsvorsorge von 10.500 € bei Pflegewohngeld angemessen Verwaltungsgericht Münster, 6 K 4230/17
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen https://www.aeternitas.de/inhalt/aktuelles/meldungen/2019_01_15__12_18_04-Bestattungsvorsorge-von-10500-Euro-angemessen/show_data
Zum Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2018/6_K_4230_17_Urteil_20181221.html
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2485/
Willi S
Zum Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2018/6_K_4230_17_Urteil_20181221.html
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2485/
Willi S
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