Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden

Nach unten

Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden Empty Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden

Beitrag von Willi Schartema Mi 26 Sep 2012 - 14:14

BSG, Urteil vom 12.07.2012,- B 14 AS 153/11 R -


Durchgreifende
verfassungsrechtliche Bedenken im Sinne einer im Rahmen des Art 100 Abs 1
GG vorausgesetzten Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit (vgl
BVerfG Beschluss vom 7.4.1992 - 1 BvL 19/91 - BVerfGE 86, 52, 56) gegen
den für Alleinstehende in § 19 Abs 1 Satz 1, § 20 Abs 1 und Abs 2 Satz 1
SGB II nF für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 30.4.2011 mit 364 Euro
festgelegten Regelbedarf bestehen nicht.


Der Gesetzgeber hat
den ihm zugewiesenen Auftrag, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum zu gewährleisten, erfüllt. Bei der
verfassungsrechtlichen Überprüfung der Neuermittlung der Regelbedarfe
ist der Entscheidungsprozess des Gesetzgebers bei der Neuordnung der §§
28 ff SGB XII auf die Bemessung des Regelbedarfs in § 20 Abs 2 Satz 1
SGB II nF zu übertragen.


Er hat den Umfang des
konkreten gesetzlichen Anspruchs in einem transparenten und
sachgerechten Verfahren ermittelt, das den Vorgaben des BVerfG im Urteil
vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175) - realitätsgerecht
sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und
schlüssiger Berechnungsverfahren - entspricht.


Dabei konnte sich
der Gesetzgeber des vom BVerfG gebilligten Statistikmodells
bedienen.Innerhalb dieses Ansatzes hat er, ausgehend von der Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 die Referenzgruppe anhand der
unteren Einkommensgruppen bestimmt, ohne seinen gesetzgeberischen
Gestaltungsspielraum zu überschreiten.


Im Rahmen des Statistikmodells ist die begründete Herausnahme einzelner Positionen durch den Gesetzgeber nicht zu beanstanden.

Die regelleistungsrelevanten Ausgabepositionen und -beträge sind so bestimmt, dass ein interner Ausgleich möglich bleibt.

Auch bei der
Kennzeichnung einzelner Verbrauchspositionen als bedarfsrelevant und dem
Ausschluss bzw der Kürzung anderer Verbrauchspositionen hat der
Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten.


Zutreffend hat er sich
schließlich bei der Regelung eines Fortschreibungsmechanismus an seiner
Entscheidung für das Statistikmodell orientiert.



Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25.04.2012, - S 55 AS 9238/12 -

Vorlagebeschluss zum BVerfG - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld -
Verfassungswidrigkeit
der Neubemessung der Regelbedarfe für zusammenlebende, kindererziehende
Leistungsberechtigte und für Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres.


Zur Überzeugung
der 55. Kammer des Sozialgerichts (SG) Berlin sind §§ 19 Abs 1 S 1 und
3, 20 Abs 1, 4 und 5 SGB 2 iVm §§ 28a SGB 12 und 8 Abs 1 Nr 2 RBEG sowie
§§ 19 Abs 1 Sätze 1 und 3, 20 Abs 1 und 2 Satz 2 Nr 1, Abs 5, 77 Abs 4
Nr 1 SGB 2 iVm §§ 28a SGB 12, 8 Abs 1 Nr 4, Abs 2 Nr 1 RBEG wegen der
Höhe der maßgeblichen Regelbedarfe für als Ehegatten zusammenlebende
Erwachsene und für jugendliche Leistungsberechtigte bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres vom Gesetzgeber in verfassungswidriger Weise
festgelegt worden.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/die-sgb-ii-regelsatze-fur.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten