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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Neuer Referent*innen-Entwurf zum "Geordnete Rückkehr Gesetz" Empty Neuer Referent*innen-Entwurf zum "Geordnete Rückkehr Gesetz"

Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Feb 2019 - 20:03

Es gibt seit dem 13. Februar einen neuen Referent*innen-Entwurf zum „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ aus dem Hause Seehofer: Referent*innen-Entwurf 13. Februar
Dazu gibt es von der GGUA eine Lesehilfe.
Ein besonders dramatischer von vielen dramatischen Punkten wäre nach dem Entwurf (wie auch schon im ersten Entwurf) die dauerhafte, systematische Entrechtung von Menschen, die aus Sicht der ABH irgendwann einmal etwas „falsch“ gemacht haben oder auch nur aus dem falschen Herkunftsland kommen – selbst wenn noch weitere, „nicht selbst zu vertretende“ Abschiebungshindernisse hinzutreten oder das „Fehlverhalten“ lange korrigiert ist: Sie sollen einen Status unterhalb der Duldung erhalten (eine „BÜVA“) und ausdrücklich von jeglichen „Integrationsmaßnahmen und Angeboten, die zur Aufenthaltsverfestigung führen können“ ausgeschlossen werden, einem dauerhaften Arbeits- und Bildungsverbot unterliegen und dauerhaft nur um 60 Prozent gekürzte Leistungen erhalten.
Georg Restle von MONITOR hat das Ganze völlig zutreffend kommentiert: „Seehofer schafft einen neuen Menschentypen: Den Rechtlosen.“ https://www.facebook.com/tagesschau/posts/10157250390564407
Hier eine Mail von Claudius Voigt vom 20.2.2019, in dem er das näher aufdröselt: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Mail_Claudius_20.2.2019.pdf

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2479/
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