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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ von Geflüchteten („Hau ab“-Gesetz) ab 29.07.2017 in Kraft
Damit gelten verschärfte Regelungen im Umgang mit so genannten „Gefährdern“, ein bis zu 10-tägiger Ausreisegewahrsam, unangekündigte Überraschungsabschiebungen nach mehr als einjährig geduldetem Aufenthalt und verschärfte Residenzpflicht (nach Vorwurf, nicht an der eigenen Abschiebung mitzuwirken), Handy-Durchsuchungen im BAMF, eine verlängerte Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen, eine Prüfregelung bei so genannten missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen, Meldepflichten für Behörden bei Reisen von Flüchtlingen ins Herkunftsland usw. Nicht wenige dieser Regelungen dürften verfassungswidrig sein, auch die UN-Kinderrechtskonvention wird verletzt, weil das Kindeswohl bei bis zu zweijährigen Unterbringungen in Erstaufnahmeeinrichtungen und unangekündigten Überraschungsabschiebungen nach langjährigem Aufenthalt nicht nur nicht berücksichtigt, sondern mit Füßen getreten wird.
Gesetzestext: http://tinyurl.com/ycluduxl
Siehe auch: https://www.nds-fluerat.org/25332/aktuelles/gesetz-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepflicht-tritt-ab-dem-29-juli-in-kraft/#more-25332
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2226/
Willi S
Gesetzestext: http://tinyurl.com/ycluduxl
Siehe auch: https://www.nds-fluerat.org/25332/aktuelles/gesetz-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepflicht-tritt-ab-dem-29-juli-in-kraft/#more-25332
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2226/
Willi S
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