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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Nachzahlungsansprüchen zur Verzinsung aus dem AsylbLG, Familie aus dem Landkreis Göttingen erstreitet vor dem Bundessozialgericht eine Grundsatzentscheidung ein Beitrag v. RA Sven Adam, Göttingen

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Nachzahlungsansprüchen zur Verzinsung aus dem AsylbLG, Familie aus dem Landkreis Göttingen erstreitet vor dem Bundessozialgericht eine Grundsatzentscheidung ein Beitrag v. RA Sven Adam, Göttingen Empty Nachzahlungsansprüchen zur Verzinsung aus dem AsylbLG, Familie aus dem Landkreis Göttingen erstreitet vor dem Bundessozialgericht eine Grundsatzentscheidung ein Beitrag v. RA Sven Adam, Göttingen

Beitrag von Willi Schartema Di 27 Nov 2018 - 11:01

„Das Bundessozialgericht hat heute erstmals für den Rechtsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) festgelegt, dass erfolgreich eingeklagte und damit zuvor rechtswidrig vorenthaltene Nachzahlungen zu verzinsen sind“, freut sich der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger vertritt, über den Erfolg des Verfahrens. Bislang hat die Rechtsprechung die Klagen auf die Verzinsung von Nachzahlungsansprüchen im Bereich des AsylbLG in der Regel damit zurückgewiesen, dass für die Verzinsung keine Rechtsgrundlage bestünde. „Das BSG sieht dies anders und hat den Landkreis zur Gewährung von Prozesszinsen nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verurteilt. Diese Entscheidung wirkt sich auf alle Verfahren aus, in denen höhere AsylbLG-Leistungen durch eine Klage erstritten werden“ so Adam weiter zur Bedeutung des Verfahrens.

Quelle:  http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=36,1378,0,0,1,0

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2439/
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