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Kein Insolvenzgeld bei bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers SG Heilbronn, Urt. v. 16.10. 2018 - S 1 AL 3799/16
Das SG Heilbronn hat einen Anspruch auf Insolvenzgeld abgelehnt, wenn ein Arbeitgeber bereits zu Beginn einer etwaigen betrieblichen Tätigkeit zahlungsunfähig oder überschuldet war.
Nach Auffassung des Sozialgerichts sichert die Gewährung von Insolvenzgeld nur die Nichterfüllung der Zahlungspflicht eines Arbeitgebers ab, wenn er in Vermögensverfall geraten ist. Sie komme dann nicht in Betracht, wenn ein Arbeitgeber bereits zu Beginn einer etwaigen betrieblichen Tätigkeit zahlungsunfähig oder überschuldet gewesen sei. Dies treffe hierzu:
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/ew4/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181103326&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2436/
Willi S
Nach Auffassung des Sozialgerichts sichert die Gewährung von Insolvenzgeld nur die Nichterfüllung der Zahlungspflicht eines Arbeitgebers ab, wenn er in Vermögensverfall geraten ist. Sie komme dann nicht in Betracht, wenn ein Arbeitgeber bereits zu Beginn einer etwaigen betrieblichen Tätigkeit zahlungsunfähig oder überschuldet gewesen sei. Dies treffe hierzu:
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/ew4/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181103326&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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