Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu Bedarfen für Unterkunft im Wesentlichen bestätigt. Sächs. LSG, Urt. v. 14.09.2018 - L 7 AS 1167/15
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu Bedarfen für Unterkunft im Wesentlichen bestätigt. Sächs. LSG, Urt. v. 14.09.2018 - L 7 AS 1167/15
Orientierungssatz ( Redakteur )
Hinweis Gericht:
1. Nach Auffassung des Landessozialgerichts erfüllt auch das dem Stadtratsbeschluss der Landeshauptstadt Dresden vom 30.05.2013 zugrunde liegende, im IWU II vom 27.03.2013 niedergelegte und nach dem Wortlaut des Beschlusses für Zeiträume ab 01.01.2013 geltende Konzept grundsätzlich die nach der Rechtsprechung des BSG an ein "schlüssiges Konzept" zu stellenden Anforderungen. Es verbleibe daher bei folgenden Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete nach IWU II): Ein-Personen-Haushalt: 304,79 Euro, Zwei-Personen-Haushalt: 377,61 Euro, Drei-Personen-Haushalt: 454,11 Euro, Vier-Personen-Haushalt: 522,31 Euro, Fünf-Personen-Haushalt: 630,51 Euro.
2. Entgegen dem Sozialgericht erwachse eine Unschlüssigkeit von IWU I und IWU II nicht daraus, dass bei der Ermittlung der Angebotsmieten die Neuvertragsmieten aus dem Mietspiegeldatensatz des qualifizierten Mietspiegels mit dem Mietpreisindex im Verbraucherpreisindex für das Land Sachsen inflationiert worden sind.
3. Das Landessozialgericht hat – anders als noch bei seiner ersten Entscheidung zu den Unterkunftskosten in Dresden – die Revision nicht zugelassen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202922&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2430/
Willi S
Hinweis Gericht:
1. Nach Auffassung des Landessozialgerichts erfüllt auch das dem Stadtratsbeschluss der Landeshauptstadt Dresden vom 30.05.2013 zugrunde liegende, im IWU II vom 27.03.2013 niedergelegte und nach dem Wortlaut des Beschlusses für Zeiträume ab 01.01.2013 geltende Konzept grundsätzlich die nach der Rechtsprechung des BSG an ein "schlüssiges Konzept" zu stellenden Anforderungen. Es verbleibe daher bei folgenden Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete nach IWU II): Ein-Personen-Haushalt: 304,79 Euro, Zwei-Personen-Haushalt: 377,61 Euro, Drei-Personen-Haushalt: 454,11 Euro, Vier-Personen-Haushalt: 522,31 Euro, Fünf-Personen-Haushalt: 630,51 Euro.
2. Entgegen dem Sozialgericht erwachse eine Unschlüssigkeit von IWU I und IWU II nicht daraus, dass bei der Ermittlung der Angebotsmieten die Neuvertragsmieten aus dem Mietspiegeldatensatz des qualifizierten Mietspiegels mit dem Mietpreisindex im Verbraucherpreisindex für das Land Sachsen inflationiert worden sind.
3. Das Landessozialgericht hat – anders als noch bei seiner ersten Entscheidung zu den Unterkunftskosten in Dresden – die Revision nicht zugelassen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202922&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2430/
Willi S
Ähnliche Themen
» Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu Bedarfen für Unterkunft im Wesentlichen bestätigt Sächs. LSG, Urt. v. 14.09.2018 - L 7 AS 1167/15
» Bedarf für Unterkunft mit Einschränkungen bestätigt. SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für Unterkunft mit Einschränkungen bestätigt.
» Das LSG Thüringen hat das Konzept zur Ableitung von angemessenen Bedarfen für Unterkunft gemäß SGB II bzw. XII des Landkreises Gotha als schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts anerkannt.
» Das LSG Thüringen hat das Konzept zur Ableitung von angemessenen Bedarfen für Unterkunft gemäß SGB II bzw. XII des Landkreises Gotha als schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts anerkannt.
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - Anforderungen an ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers
» Bedarf für Unterkunft mit Einschränkungen bestätigt. SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für Unterkunft mit Einschränkungen bestätigt.
» Das LSG Thüringen hat das Konzept zur Ableitung von angemessenen Bedarfen für Unterkunft gemäß SGB II bzw. XII des Landkreises Gotha als schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts anerkannt.
» Das LSG Thüringen hat das Konzept zur Ableitung von angemessenen Bedarfen für Unterkunft gemäß SGB II bzw. XII des Landkreises Gotha als schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts anerkannt.
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - Anforderungen an ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema