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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17

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Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17  Empty Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2018 - L 7 AS 744/17

Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Okt 2018 - 8:45

Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Für die Frage, ob bei einer temporären Wohngemeinschaft ein zusätzlicher Wohnbedarf anzunehmen ist, kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles an. Ein höherer Wohnbedarf kann nur ausnahmsweise anerkannt werden, wenn sonst die Wohnverhältnisse evident zum Besuch des Kindes/der Kinder ungeeignet sind, ist hier nicht gegeben. 

2. Für das Umgangsrecht mit seiner vierjährige Tochter ( Besuch an zwei Wochenenden je Monat) genügt für den Kläger ein Wohnraum von maximal 50 m². 

3. Ein Mehrbedarf hinsichtlich der Wohnungsgröße folgt in dieser Konstellation nicht daraus, dass für das Kind ein eigenes Kinderzimmer bereitgehalten werden müsste. Gerade bei jüngeren Kindern beschränkt sich die Notwendigkeit einer räumlichen Trennung des Elternteils von dem Kind bei Besuchskontakten auf die Abend- und Nachtstunden, wenn das Kind schläft. Die Nachtruhe des Kindes kann ohne weiteres im Schlafzimmer des Elternteils gewährleistet werden. Es ist weder üblich, noch würde es dem Kindeswohl entsprechen, dass sich das Kind tagsüber alleine in einem eigenen Kinderzimmer aufhält. Besonderer Stauraum ist nicht erforderlich, da Wechselbekleidung und Waschutensilien für Wochenendbesuche eines Kleinkindes ohne weiteres im Schlafzimmer und Bad untergebracht werden können. Sperrige Gegenstände, wie ggf. Fahrräder, Musikinstrumente etc. können ebenfalls regelmäßig übers Wochenende auch in einem Singlehaushalt untergebracht werden bzw. bei Bedarf in der naheliegenden Wohnung der Kindesmutter abgeholt und untergebracht werden (zum Entfernungskriterium der Wohnung des anderen Elternteils schon LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER; ebenso LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B PKH).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203044&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2430/
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