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Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Rechtsanwaltsvergütung Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 17.09.2018 - L 4 AS 414/18 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
1. Wenn im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II eine Rechtsfrage (Aufteilung der KdUH) über mehrere Bewilligungszeiträume hinweg (mit-)streitgegenständlich ist und vom Leistungsträger mehrere Bescheide für die verschiedenen Zeiträume erlassen werden, ist in der Regel nicht vom Vorliegen derselben Angelegenheit iSv § 15 Abs 2 RVG auszugehen.
2. Hat der Leistungsträger mehrere gesonderte Bescheide erlassen und auch das SG keinen Anlass für eine Verbindung der anhängigen Verfahren gesehen, besteht kein Anlass für den Vorhalt, der Bevollmächtigte habe einen einheitlichen Lebenssachverhalt willkürlich in mehrere Prozessmandate aufgeteilt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202566&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2430/
Willi S
1. Wenn im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II eine Rechtsfrage (Aufteilung der KdUH) über mehrere Bewilligungszeiträume hinweg (mit-)streitgegenständlich ist und vom Leistungsträger mehrere Bescheide für die verschiedenen Zeiträume erlassen werden, ist in der Regel nicht vom Vorliegen derselben Angelegenheit iSv § 15 Abs 2 RVG auszugehen.
2. Hat der Leistungsträger mehrere gesonderte Bescheide erlassen und auch das SG keinen Anlass für eine Verbindung der anhängigen Verfahren gesehen, besteht kein Anlass für den Vorhalt, der Bevollmächtigte habe einen einheitlichen Lebenssachverhalt willkürlich in mehrere Prozessmandate aufgeteilt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202566&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2430/
Willi S
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