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Früheres Wohnkostenkonzept in Limburg-Weilburg weist Mängel auf Sozialgericht Wiesbaden, Urt. v. 24.11.2017 - S 16 AS 1131/15 - anhängig LSG Hessen - L 6 AS 145/18
Orientierungssatz ( Redakteur )
Das im Landkreis Limburg-Weilburg vom 01.08.2014 bis 30.06.2017 angewandte Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist nicht rechtmäßig.
Kurzfassung:
Bei der Datenerhebung für das Konzept – je nach Haushaltsgröße – bis zu 93% der Datensätze direkt aus SGB II-Datenbeständen entnommen worden, während der Anteil der SGB II-Haushalte an allen Haushalten im Landkreis gleichzeitig nur 6,8% betrug. Dies bilde den allgemeinen Wohnungsmarkt nicht realitätsgerecht ab. Wenn man dann – wie das Jobcenter – gleichzeitig Grenzwerte festlege, nach denen nur 40% der erhobenen Mieten als angemessen betrachtet werden könnten, ergäbe sich ein unzulässiger Zirkelschluss. Auch seien freie Wohnungen zu den vom Jobcenter angenommenen Werten (zumindest für kleinere Bedarfsgemeinschaften) nur unzureichend vorhanden gewesen, was ein weiteres Indiz dafür darstelle, dass die Werte des Konzeptes den Wohnungsmarkt nicht realistisch abbildeten. Schließlich sei auch die zum 01.01.2016 vorgenommene leichte Anhebung der Mietgrenzen rechtlich nicht haltbar. Da lediglich eine Indexfortschreibung erfolgt sei, bestünden die Mängel des ursprünglichen Konzeptes fort.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198732&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2403/
Willi S
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