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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zu den Anforderungen an die Unterbringung eines auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesenen Obdachlosen und hier der Erreichbarkeit der sanitären Einrichtungen in der Unterkunft im Besonderen. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. März 2018

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Beitrag von Willi Schartema Mi 5 Sep 2018 - 7:08

(Az.: 9 E 129/18):
Leitsatz von Dr. Manfred Hammel zu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.03.2018 - 9 E 129/18
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 E 129%2f18&suche=9 E 129%2F18]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20E%20129%2F18&Suche=9%20E%20129%2F18[/url]

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2403/
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