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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV: Ein Umzug muss auch für Alleinerziehende zumutbar sein, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt zu Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.07.2018 - L 6 AS 105/18 B ER

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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Jul 2018 - 22:50

1. In einer aktuellen Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht nun entschieden, dass eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern derzeit auf eine Wohnung im Stadtteil Friedrichsort oder im Nahbereich dazu angewiesen ist, welche der Bindung an ihr persönliches Umfeld Rechnung trägt. Bei einem Wohnungswechsel in entferntere Stadtteile würde ein Rückgriff auf die bestehende Infrastruktur verloren gehen. Hierdurch würde sich die Situation der Familie deutlich verschlechtern.
2. Die Mutter absolviert seit Ende Februar 2018 eine Umschulung. Sie hat dort eine werktägliche Anwesenheitspflicht von 8.00 bis 15.00 Uhr. Als alleinerziehende Mutter ist sie vor allen in dieser Zeit auf die Unterstützung Dritter angewiesen. Dies ist durch die gut vernetzte Nachbarschaft – in der die Familie seit circa zehn Jahren leben – gewährleistet. So werden die Kinder regelmäßig ein paar Mal im Monat morgens von den Nachbarn betreut. Die Nachbarn springen ein, wenn die Antragstellerin zu 1) Hilfe braucht. Es bestehen bei schlechtem Wetter Fahrgemeinschaften zur Schule der Kinder oder zum Fußballverein eines der Kinder. Zudem besuchen zwei Kinder nach dem Unterricht die betreute Grundschule ihrer Schule.
3. Die meisten der ohnehin nicht zahlreichen Wohnungen, die das Jobcenter Kiel benannt hat oder die die Familie im Rahmen ihrer Suche ermitteln konnten, liegen in den Stadtteilen Kiel-Gaarden oder Kiel-Mettenhof. Bei einem Umzug in eine solche Wohnung wäre der Familie aufgrund der Entfernung ein Rückgriff auf ihr soziales Umfeld nicht mehr möglich. Die derzeitige Nachbarschaft wäre nur durch lange Busfahrten mit mehrmaligen Umsteigen zu erreichen. Die einzigen zwei Wohnungen im näheren Umfeld der Antragsteller sind zumindest nicht größenangemessen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.07.2018, L 6 AS 105/18 B ER

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt

Quelle: https://sozialberatung-kiel.de/2018/07/24/hartz-iv-ein-umzug-muss-auch-fuer-alleinerziehende-zumutbar-sein/
 
Rechtstipp: vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Juni 2018 - L 6 AS 86/18 B ER - Jobcenter muss für alleinerziehende Mutter mit 14- jährigem Kind auch vorübergehend zu teure Wohnung bezahlen, denn insbesondere die schulische Situation des 2004 geborenen Antragstellers begründet eine Begrenzung des räumlichen Suchumfeldes
 Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2390/
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