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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Einstweiliger Rechtsschutz - vollständiger Wegfall des Arbeitslosengeldes II - Verfassungsrecht - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.04.2018 - L 18 AS 647/18 B ER - rechtskräftig
Leitsatz RA Kay Füßlein
1. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II an Mitwirkungsobliegenheiten zu knüpfen.
2. Soweit der Gesetzgeber eine Minderung der Leistungen (hier um 100 %) an die fehlende Mitwirkung des Leistungsempfängers knüpft,muss sichergestellt sein, dass den Betroffenen die auch in dieser Lagedis notwenigen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen.
3. Letzteres ist indes nicht der Fall, soweit Leistungen für Unterkunft und Heizung betroffen sind.
4. Erklärt sich der Leistungsempfänger nachträglich bereit, seine Pflichten zu erfüllen, kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Minderung auf 60 % begrenzt werden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199803
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2384/
Willi S
1. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II an Mitwirkungsobliegenheiten zu knüpfen.
2. Soweit der Gesetzgeber eine Minderung der Leistungen (hier um 100 %) an die fehlende Mitwirkung des Leistungsempfängers knüpft,muss sichergestellt sein, dass den Betroffenen die auch in dieser Lagedis notwenigen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen.
3. Letzteres ist indes nicht der Fall, soweit Leistungen für Unterkunft und Heizung betroffen sind.
4. Erklärt sich der Leistungsempfänger nachträglich bereit, seine Pflichten zu erfüllen, kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Minderung auf 60 % begrenzt werden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199803
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2384/
Willi S
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