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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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Welche Anforderungen sind an die hinreichende Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen zu stellen
Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, wann Aufhebungsbescheide den
Bestimmtheitsanforderungen des § 33 Abs. 1 SGB X genügen (vgl Urteil vom
15. Dezember 2010 – B 14 AS 92/09 R -; Urteil vom 17. Dezember 2009 - B
4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr 2 Rn 13 ff).
Das
Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X verlangt, dass der
Verfügungssatz eines Verwaltungsaktes nach seinem Regelungsgehalt in
sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der
Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage
versetzen muss, sein Verhalten daran auszurichten. Mithin muss aus dem
Verfügungssatz für die Beteiligten vollständig, klar und unzweideutig
erkennbar sein, was die Behörde will.
B 14 AS 92/09 R
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 15.12.2010, B 14 AS 92/09 R
Absenkung
des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -
Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung - Zumutbarkeit des
Arbeitsangebots - Gefährdung der Kindeserziehung - Bekanntgabe
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11917
B 4 AS 20/09 R
Bundessozialgericht
Keine
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen
Trainingsmaßnahme - Verhältnis von § 31 Abs 1 SGB II zu § 31 Abs 4 Nr 3
Buchst b SGB II - Sanktionsbescheid - keine Anwendung des § 144 SGB III
BSG, Urteil vom 17. 12. 2009 - B 4 AS 20/09 R (Lexetius.com/2009,4367)
http://lexetius.com/2009,4367
Insoweit
kommt dem Verfügungssatz des Verwaltungsakts klarstellende Funktion zu
(vgl BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 25/01 R = BSG SozR 3-2500 §
85 Nr 46 S 384; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 – B 4 AS 20/09 -).
Unbestimmt
iS des § 33 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt danach nur dann, wenn
sein Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich nicht
widerspruchsfrei ist und der davon Betroffene bei Zugrundelegung der
Verständnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers nicht in der Lage
ist, sein Verhalten daran auszurichten (vgl auch BSG, Urteil vom 17.
Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R = SozR 4-4200 § 31 Nr 3 Rn 16 mwN).
B 4 AS 30/09 R
Bundessozialgericht
Absenkung
des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne
vorgeschalteten Verwaltungsakt - Wirksamkeit der und Anforderungen an
Rechtsfolgenbelehrung
BSG, Urteil vom 17. 12. 2009 - B 4 AS 30/09 R (Lexetius.com/2009,4389)
http://lexetius.com/2009,4389
Unschädlich
ist, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des
Verwaltungsakts auf früher zwischen den Beteiligten ergangene
Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen
zurückgegriffen werden muss(vgl BSG SozR 4-2600 § 96a Nr 9).
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/welche-anforderungen-sind-die.html
Willi S
Bestimmtheitsanforderungen des § 33 Abs. 1 SGB X genügen (vgl Urteil vom
15. Dezember 2010 – B 14 AS 92/09 R -; Urteil vom 17. Dezember 2009 - B
4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr 2 Rn 13 ff).
Das
Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X verlangt, dass der
Verfügungssatz eines Verwaltungsaktes nach seinem Regelungsgehalt in
sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der
Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage
versetzen muss, sein Verhalten daran auszurichten. Mithin muss aus dem
Verfügungssatz für die Beteiligten vollständig, klar und unzweideutig
erkennbar sein, was die Behörde will.
B 14 AS 92/09 R
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 15.12.2010, B 14 AS 92/09 R
Absenkung
des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -
Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung - Zumutbarkeit des
Arbeitsangebots - Gefährdung der Kindeserziehung - Bekanntgabe
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11917
B 4 AS 20/09 R
Bundessozialgericht
Keine
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen
Trainingsmaßnahme - Verhältnis von § 31 Abs 1 SGB II zu § 31 Abs 4 Nr 3
Buchst b SGB II - Sanktionsbescheid - keine Anwendung des § 144 SGB III
BSG, Urteil vom 17. 12. 2009 - B 4 AS 20/09 R (Lexetius.com/2009,4367)
http://lexetius.com/2009,4367
Insoweit
kommt dem Verfügungssatz des Verwaltungsakts klarstellende Funktion zu
(vgl BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 25/01 R = BSG SozR 3-2500 §
85 Nr 46 S 384; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 – B 4 AS 20/09 -).
Unbestimmt
iS des § 33 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt danach nur dann, wenn
sein Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich nicht
widerspruchsfrei ist und der davon Betroffene bei Zugrundelegung der
Verständnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers nicht in der Lage
ist, sein Verhalten daran auszurichten (vgl auch BSG, Urteil vom 17.
Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R = SozR 4-4200 § 31 Nr 3 Rn 16 mwN).
B 4 AS 30/09 R
Bundessozialgericht
Absenkung
des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne
vorgeschalteten Verwaltungsakt - Wirksamkeit der und Anforderungen an
Rechtsfolgenbelehrung
BSG, Urteil vom 17. 12. 2009 - B 4 AS 30/09 R (Lexetius.com/2009,4389)
http://lexetius.com/2009,4389
Unschädlich
ist, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des
Verwaltungsakts auf früher zwischen den Beteiligten ergangene
Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen
zurückgegriffen werden muss(vgl BSG SozR 4-2600 § 96a Nr 9).
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/welche-anforderungen-sind-die.html
Willi S
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