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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII kann bestehen, sofern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II wegen einer ungenehmigten Ortsabwesenheit nach § 7 Abs. 4a SGB II ausgeschlossen sind (hier verneint).
Sozialgericht Wiesbaden, Urt. v. 02.05.2018 - S 29 SO 67/14
Leitsatz ( Juris )
2.Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II sind im Rahmen eines Anspruches nach § 67 SGB XII nur anspruchsvernichtend zu berücksichtigen, sofern diese tatsächlich den geltend gemachten Bedarf decken. Alleine das Bestehen eines Anspruches nach dem Sozialgesetzbuch II reicht nicht aus.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200601&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2378/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2.Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II sind im Rahmen eines Anspruches nach § 67 SGB XII nur anspruchsvernichtend zu berücksichtigen, sofern diese tatsächlich den geltend gemachten Bedarf decken. Alleine das Bestehen eines Anspruches nach dem Sozialgesetzbuch II reicht nicht aus.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200601&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2378/
Willi S
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