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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Jun 2018 - 8:00

Die BAGFW nimmt die aktuellen Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK zum Anlass, die wesentlichen Ziele bei der Neuregelung des Rechts der Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII zu benennen. Die Arbeitsgruppe soll Vorschläge erarbeiten, wie der Begriff der Angemessenheit in § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII konkretisiert werden kann. Auch wendet sich die BAG-W gegen Beschränkung der Kosten der Unterkunft bei nicht erforderlichem Umzug und gegen  Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen. Die Stellungnahme gibt es hier:
 https://tinyurl.com/ydajf2og
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2369/
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