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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Übergangsunterkünfte : Frankfurts Flüchtlinge sollen sich an Wohnkosten beteiligen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Mai 2018 - 7:19

Die Stadt Frankfurt will Flüchtlinge mit eigenem Einkommen in Übergangsunterkünften künftig in moderater Form an den Wohnkosten beteiligen. Damit reagiert die Stadt auf eine Gesetzesänderung und stellt sicher, dass sie auch künftig einen Teil der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen vom Bund erstattet bekommt, wie Frankfurts Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) am Donnerstag in Frankfurt erläuterte. Die Stadtverordnetenversammlung soll der Planung nach noch bis zum Sommer der neuen Satzung als Entwurf des Magistrats zustimmen.
Weiter: http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-will-fluechtlinge-an-wohnkosten-beteiligen-15605751.html
 Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2365/
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