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Hartz IV-Wohnkosten-Regelung - Bürokratische Fehlplanung Die neue Wohnkosten-Regelung für Hartz-IV Haushalte ist ärgerlich. Die Verordnung ist ein Musterbeispiel für ein überbürokratisches Konstrukt. In Büros erdacht, vielleicht gerichtsfest, aber gewiss
kaum praxistauglich.
Lieber Vermieter, hiermit bewerbe ich mich um die von Ihnen angebotene Wohnung. Ich habe nur noch folgende Fragen. Erstens: Wie groß ist die Gebäudefläche des Hauses, in dem die Wohnung liegt? Ist sie 100 bis 250 Quadratmeter groß? 251 bis 500? 501 bis 1 000 Quadratmeter oder sogar größer als 1 000 Quadratmeter? Und zweitens: Wird die Wohnung mit Heizöl, Erdgas oder Fernwärme beheizt?“
In Berlin gibt es rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften. Das sind Haushalte, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen. Die Wohnkosten für die Bedarfsgemeinschaften in Höhe von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr werden zu zwei Dritteln vom Land Berlin und zu einem Drittel vom Bund bezahlt. Für die betroffenen Haushalte gelten dabei bestimmte Mietobergrenzen. Das Problem: Diese Mietrichtwerte wurden über Jahre nicht verändert, während die Mieten stiegen.
Diese Fragen wird wohl künftig jeder Empfänger von Arbeitslosengeld II bei der Wohnungssuche stellen müssen. Denn von deren Beantwortung hängt ab, ob er die angebotene Wohnung überhaupt beziehen darf. Der Grund dafür ist die vom Senat erarbeitete neue Regelung zur Wohnkostenübernahme von Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die am 1. Mai in Kraft treten soll.
Die Verordnung ist ein wahres bürokratisches Monster. Sie listet für jede Personenzahl pro Haushalt auf, wie viel Geld es für Wohnungen mit Ölheizung, Gasheizung und Fernwärmeheizung gibt – jeweils abhängig von der Gebäudefläche des Wohnhauses. So gibt es alleine für einen Single-Haushalt statt bisher eines einzigen Mietoberwerts künftig zwölf Mietoberwerte.
Mag sein, dass die Mietoberwerte durch die Differenzierung in der neuen Verordnung künftig gerechter werden. Ein gravierender Nachteil ist aber, dass die betroffenen Haushalte schon in der ersten Bewerbungsphase um eine neue Wohnung gezwungen sind, sich als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen zu geben. Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt drohen sich dadurch eher zu verschlechtern. Zu einem wahren bürokratischen Irrsinn dürfte es werden, wenn die Jobcenter die Angaben über Wohngebäudegrößen künftig überprüfen müssen.
Die neue Verordnung ist ein Musterbeispiel für eine überbürokratische Regelung. In Büros erdacht, vielleicht gerichtsfest, aber gewiss kaum praxistauglich.
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/hartz-iv-wohnkosten-regelung-buerokratische-fehlplanung,10809148,15034586.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/hartz-iv-wohnkosten-regelung.html
Lieber Vermieter, hiermit bewerbe ich mich um die von Ihnen angebotene Wohnung. Ich habe nur noch folgende Fragen. Erstens: Wie groß ist die Gebäudefläche des Hauses, in dem die Wohnung liegt? Ist sie 100 bis 250 Quadratmeter groß? 251 bis 500? 501 bis 1 000 Quadratmeter oder sogar größer als 1 000 Quadratmeter? Und zweitens: Wird die Wohnung mit Heizöl, Erdgas oder Fernwärme beheizt?“
In Berlin gibt es rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften. Das sind Haushalte, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen. Die Wohnkosten für die Bedarfsgemeinschaften in Höhe von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr werden zu zwei Dritteln vom Land Berlin und zu einem Drittel vom Bund bezahlt. Für die betroffenen Haushalte gelten dabei bestimmte Mietobergrenzen. Das Problem: Diese Mietrichtwerte wurden über Jahre nicht verändert, während die Mieten stiegen.
Diese Fragen wird wohl künftig jeder Empfänger von Arbeitslosengeld II bei der Wohnungssuche stellen müssen. Denn von deren Beantwortung hängt ab, ob er die angebotene Wohnung überhaupt beziehen darf. Der Grund dafür ist die vom Senat erarbeitete neue Regelung zur Wohnkostenübernahme von Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die am 1. Mai in Kraft treten soll.
Die Verordnung ist ein wahres bürokratisches Monster. Sie listet für jede Personenzahl pro Haushalt auf, wie viel Geld es für Wohnungen mit Ölheizung, Gasheizung und Fernwärmeheizung gibt – jeweils abhängig von der Gebäudefläche des Wohnhauses. So gibt es alleine für einen Single-Haushalt statt bisher eines einzigen Mietoberwerts künftig zwölf Mietoberwerte.
Mag sein, dass die Mietoberwerte durch die Differenzierung in der neuen Verordnung künftig gerechter werden. Ein gravierender Nachteil ist aber, dass die betroffenen Haushalte schon in der ersten Bewerbungsphase um eine neue Wohnung gezwungen sind, sich als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen zu geben. Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt drohen sich dadurch eher zu verschlechtern. Zu einem wahren bürokratischen Irrsinn dürfte es werden, wenn die Jobcenter die Angaben über Wohngebäudegrößen künftig überprüfen müssen.
Die neue Verordnung ist ein Musterbeispiel für eine überbürokratische Regelung. In Büros erdacht, vielleicht gerichtsfest, aber gewiss kaum praxistauglich.
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/hartz-iv-wohnkosten-regelung-buerokratische-fehlplanung,10809148,15034586.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/hartz-iv-wohnkosten-regelung.html
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