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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema So 29 Jul 2018 - 21:09

Sozialleistungsträgern bewertet werden. Kosten, die darüber liegen, müssen die Betroffenen aus den Regelleistungen finanzieren, sofern sie keine billigere Wohnung finden.

Die Eigenfinanzierungen belaufen sich im Jahr 2016 auf fast 600 Mio. Euro. Die Linke hat (in Zusammenarbeit mit dem Verein Tacheles) dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt, in der die Zahlen aus der Bundesregierung raus gekitzelt wurden. Am wichtigsten ist die Antwort der BR wieviel % pro JC nicht übernommen werden. Diese Zahl drückt das Größe des Ausmaßes des KdU-Problems aus und macht diese vergleichbar mit anderen Orten und Regionen. 
Es ist sogleich Handlungsaufforderungen für politisch bewusste Menschen, Organisationen und Parteien vor Ort, konkret aktiv zu werden und Änderungen in den KdU vor Ort einzufordern. 

Hier geht es zur Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902536.pdf

Die Antwort der BR: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf
Hier eine Auswertung, was aus der Anfrage auszulesen ist: https://tinyurl.com/y7xua2ao 
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2388/
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