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Höhere Mietobergrenzen für Alleinerziehende in der Regel möglich in bestimmten Fällen auch für andere Haushalte (Bundessozialgericht B 14 AS 14/17 R vom 25.4.2018)
Der Kollege Bernd Eckard greift ebenfalls ein letztes Urteil des BSG auf. Die Entscheidung ermöglicht die Übernahme wesentlich höherer Wohnkosten bei Alleinerziehenden mit Kindern durch das Jobcenter. Auch für andere Bedarfsgemeinschaften mit Kindern kann die Entscheidung große Relevanz haben. Die Entscheidung wirft gleichzeitig einige rechtliche und praktische Fragen auf, die nach meiner Ansicht aber durchaus zum Nutzen der Betroffenen zu lösen sind. Das SJ in der Ausgabe von Mai 2018 gibt es hier: https://tinyurl.com/y9d36pkn
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2357/
Willi S
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