Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Sozialbehörde kürzt Mietgrenze für Wohngemeinschaften in Bremen entgegen des Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2008
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Sozialbehörde kürzt Mietgrenze für Wohngemeinschaften in Bremen entgegen des Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2008
Zum 15. Februar 2018 trat in Bremen eine Änderung der Verwaltungsanweisung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft in Kraft. Diese wurde von der Verwaltung der Sozialbehörde der Senatorin Stahmann (Grüne) erarbeitet und dem zuständigen Parlamentsausschuss zur Kenntnis gegeben. Sie gilt für etwa 85.000 Menschen in Bremen, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und dem SGB XII (Grundsicherung im Alter) erhalten.
In dieser Änderung sind zwei zentrale Angriffe auf bisherige Standards bei der Übernahme von Mietkosten enthalten. Der erste betrifft Leistungsbezieher*innen in Wohngemeinschaften und der zweite Bedarfsgemeinschaften, die in zu engen Wohnungen leben, also vornehmlich wenn mehrere Kinder in einer Wohnung leben und in Folge des zunehmenden Alters einen größeren Platzbedarf haben oder zusätzliche Kinder geboren werden.
Weiter: http://bev-bremen.org/2018/04/12/sozialbehoerde-kuerzt-mietgrenze-fuer-wohngemeinschaften/
Hinweis: S. Auch dazu -(geänderte) Verwaltungsanweisung gültig ab 15.02.2018 : http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2197193
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2353/
Willi S
In dieser Änderung sind zwei zentrale Angriffe auf bisherige Standards bei der Übernahme von Mietkosten enthalten. Der erste betrifft Leistungsbezieher*innen in Wohngemeinschaften und der zweite Bedarfsgemeinschaften, die in zu engen Wohnungen leben, also vornehmlich wenn mehrere Kinder in einer Wohnung leben und in Folge des zunehmenden Alters einen größeren Platzbedarf haben oder zusätzliche Kinder geboren werden.
Weiter: http://bev-bremen.org/2018/04/12/sozialbehoerde-kuerzt-mietgrenze-fuer-wohngemeinschaften/
Hinweis: S. Auch dazu -(geänderte) Verwaltungsanweisung gültig ab 15.02.2018 : http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2197193
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2353/
Willi S
Ähnliche Themen
» In einem atypisch gelagerten Fall kann eine Sozialbehörde von einer Erstattung von Aufwendungen gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 AufenthG nach pflichtgemäßem Ermessen absehen. Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 3. Dezember 2018 (Az.: 4 K 1159/17):
» Normen: § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II - Schlagworte: Kosten der Unterkunft, Bremen, A+K-Gutachten SG Bremen, Urteil v. 15.06.2018 - S 28 AS 1213/16, n. v.
» Kein Vertrauensschutz bei vorläufigen Bescheiden (; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.9.2016 – L 11 AS 1004/14; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.8.2015 – L 4 AS 81/14) - keine Hilfebedürftigkeit gegeben als Selbstständiger
» Zur Frage, ob der Kläger der Regelbedarfsstufe 1 oder der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen ist ( hier der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen) - entgegen BSG, Urteil vom 23.07.2014 – B 8 SO 14/13 R; Urteil vom 24.03.2015 – B 8 SO 5/14 R
» Das LSG Niedersachsen-Bremen hat Beschuß vom 7.11.2008 – L 8 SO 134/08 ER – einen Anspruch auf „zeitanteiliges Sozialgeld“, also auf 1/30 der Regelleistung des betroffenen Kindes für jeden Umgangstag festgelegt.
» Normen: § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II - Schlagworte: Kosten der Unterkunft, Bremen, A+K-Gutachten SG Bremen, Urteil v. 15.06.2018 - S 28 AS 1213/16, n. v.
» Kein Vertrauensschutz bei vorläufigen Bescheiden (; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.9.2016 – L 11 AS 1004/14; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.8.2015 – L 4 AS 81/14) - keine Hilfebedürftigkeit gegeben als Selbstständiger
» Zur Frage, ob der Kläger der Regelbedarfsstufe 1 oder der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen ist ( hier der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen) - entgegen BSG, Urteil vom 23.07.2014 – B 8 SO 14/13 R; Urteil vom 24.03.2015 – B 8 SO 5/14 R
» Das LSG Niedersachsen-Bremen hat Beschuß vom 7.11.2008 – L 8 SO 134/08 ER – einen Anspruch auf „zeitanteiliges Sozialgeld“, also auf 1/30 der Regelleistung des betroffenen Kindes für jeden Umgangstag festgelegt.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema