Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kein Vertrauensschutz bei vorläufigen Bescheiden (; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.9.2016 – L 11 AS 1004/14; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.8.2015 – L 4 AS 81/14) - keine Hilfebedürftigkeit gegeben als Selbstständiger
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Kein Vertrauensschutz bei vorläufigen Bescheiden (; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.9.2016 – L 11 AS 1004/14; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.8.2015 – L 4 AS 81/14) - keine Hilfebedürftigkeit gegeben als Selbstständiger
Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 09.12.2016 - L 4 AS 437/15
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei dem "Verkauf" der vom Kläger entwickelten Software nicht um eine reine Umschichtung von Vermögen, sodass die Erlöse als Einkommen zu betrachten sind.
2. Der Kläger verkaufte die von ihm entwickelte Software nicht etwa in dem Sinne, dass er sämtliche Nutzungsmöglichkeiten und Rechte an der Software auf einen Kunden übertragen und ihm selbst die Software in Zukunft nicht mehr zur Verfügung gestanden hätte. Vielmehr stellte er sie mehreren Abnehmern zur Nutzung zur Verfügung und erhielt hierfür ein Entgelt. Insofern ist die Verwendung des Begriffes "verkaufen" in diesem Zusammenhang untechnisch zu verstehen. Das ihm gezahlte Entgelt ist Einkommen im Sinne des SGB II.
3. Sofern die Software als Vermögen des Klägers anzusehen wäre, wären die Einnahmen, die er als Gegenwert für die Überlassung der Software zur Nutzung erhält, Früchte dieses Vermögens im Sinne des § 99 Bürgerliches Gesetzbuch und als solche Einkommen im Sinne des SGB II.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190088&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2138/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei dem "Verkauf" der vom Kläger entwickelten Software nicht um eine reine Umschichtung von Vermögen, sodass die Erlöse als Einkommen zu betrachten sind.
2. Der Kläger verkaufte die von ihm entwickelte Software nicht etwa in dem Sinne, dass er sämtliche Nutzungsmöglichkeiten und Rechte an der Software auf einen Kunden übertragen und ihm selbst die Software in Zukunft nicht mehr zur Verfügung gestanden hätte. Vielmehr stellte er sie mehreren Abnehmern zur Nutzung zur Verfügung und erhielt hierfür ein Entgelt. Insofern ist die Verwendung des Begriffes "verkaufen" in diesem Zusammenhang untechnisch zu verstehen. Das ihm gezahlte Entgelt ist Einkommen im Sinne des SGB II.
3. Sofern die Software als Vermögen des Klägers anzusehen wäre, wären die Einnahmen, die er als Gegenwert für die Überlassung der Software zur Nutzung erhält, Früchte dieses Vermögens im Sinne des § 99 Bürgerliches Gesetzbuch und als solche Einkommen im Sinne des SGB II.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190088&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2138/
Willi S
Ähnliche Themen
» SGB II: Beiträge für Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen absetzbar - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.11.2015 - L 11 AS 941/13 – rechtskräftig
» § 56 SGB I findet auf Sozialhilfeansprüche keine Anwendung. SGB XII Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.12.2017 - L 8 SO 293/15
» Jobcenter muss keine Fahrtkosten zum Nachhilfeunterricht zahlen - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.03.2018- L 11 AS 891/16
» Keine Verzinsung von Leistungen nach dem AsylbLG Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 26.04.2018 - L 8 AY 40/16
» Eine Autismustherapie in einem Autismuszentrum ist keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (jetzt: zur sozialen Teilhabe). LSG Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 19.06.2018 -
» § 56 SGB I findet auf Sozialhilfeansprüche keine Anwendung. SGB XII Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.12.2017 - L 8 SO 293/15
» Jobcenter muss keine Fahrtkosten zum Nachhilfeunterricht zahlen - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.03.2018- L 11 AS 891/16
» Keine Verzinsung von Leistungen nach dem AsylbLG Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 26.04.2018 - L 8 AY 40/16
» Eine Autismustherapie in einem Autismuszentrum ist keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (jetzt: zur sozialen Teilhabe). LSG Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 19.06.2018 -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema