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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Erstattung von Sozialleistungen aus Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge? Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 27.04.2018 - 12 A 60/18 entscheiden

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2018 - Keine Erstattung von Sozialleistungen aus Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge?   Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 27.04.2018 - 12 A 60/18 entscheiden Empty Keine Erstattung von Sozialleistungen aus Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge? Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 27.04.2018 - 12 A 60/18 entscheiden

Beitrag von Willi Schartema Do 10 Mai 2018 - 17:54

In Niedersachsen fordern Jobcenter und Arbeitsagenturen von mehr als 400 Bürgen insgesamt rund 3,3 Millionen Euro zurück. Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 27.04.2018 - 12 A 60/18 entscheiden, dass eine gegenüber einer Ausländerbehörde für eine Syrerin abgegebene Verpflichtungserklärung zu dem Zeitpunkt endet, in dem diese eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund ihrer zwischenzeitlichen Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhält.
Dieses Urteil löst in NDS eine neue Grundsatzdebatte über die Zulässigkeit von Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge aus.
Eine politische Lösung müsse her, sagt Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Er hat erreicht, dass die Kostenbescheide derzeit nicht vollstreckt werden. Die Forderungsbescheide bleiben weiterhin wirksam.
Auch in anderen Bundesländern sollten Betroffene ihre Kostersatzbescheide genau prüfen oder prüfen lassen.

Hintergrund: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Buergschaften-Pistorius-will-politische-Loesung,buergen106.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2352/
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