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15 Monate Untätigkeit: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss über Asylanträge entscheiden
VG Düsseldorf, Urteil v. 21.10.2016 - 17 K 3177/15, 17 K 7566/15
Das VG Düsseldorf hat auf zwei Untätigkeitsklagen von syrischen Asylbewerbern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach 15-monatiger Wartezeit verpflichtet, über deren Asylanträge zu entscheiden.
Gegen die Urteile kann die Zulassung der Berufung beim OVG Münster beantragt werden.
Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf Nr. 23/2016 v. 21.10.2016: http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php
Hinweis: Immer mehr Flüchtlinge klagen wegen langer Verfahren.
Die Bearbeitung der Asylanträge geht vielen Flüchtlingen zu langsam. Im Mai waren fast 6.000 Klagen wegen Untätigkeit gegen das Bamf anhängig.
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-08/asyl-fluechtlinge-bamf-untaetigkeitsklagen
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
Das VG Düsseldorf hat auf zwei Untätigkeitsklagen von syrischen Asylbewerbern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach 15-monatiger Wartezeit verpflichtet, über deren Asylanträge zu entscheiden.
Gegen die Urteile kann die Zulassung der Berufung beim OVG Münster beantragt werden.
Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf Nr. 23/2016 v. 21.10.2016: http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php
Hinweis: Immer mehr Flüchtlinge klagen wegen langer Verfahren.
Die Bearbeitung der Asylanträge geht vielen Flüchtlingen zu langsam. Im Mai waren fast 6.000 Klagen wegen Untätigkeit gegen das Bamf anhängig.
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-08/asyl-fluechtlinge-bamf-untaetigkeitsklagen
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Willi S
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