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Zur Frage, ob bei der Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II Fahrtkosten zu gewähren sind ( hier bejahend )
Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urt. v. 27.09.2016 - S 30 AS 2430/14 - rechtskräftig
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Fahrtkosten unterfallen als (weitere) Kosten den Kosten der Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II.
2. Der unbestimmte Rechtsbegriff der schulischen Angebote ergänzenden, angemessenen Lernförderung ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass auch Fahrtkosten zur Wahrnehmung der Lernförderung erfasst sind (offenlassend, ob Fahrtkosten als Annex der Regelung des § 28 Abs. 5 SGB II unterfallen: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2015 – L 2 AS 622/14 B ER).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197909
Quelle: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE150015120&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2330/
Willi S
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Fahrtkosten unterfallen als (weitere) Kosten den Kosten der Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II.
2. Der unbestimmte Rechtsbegriff der schulischen Angebote ergänzenden, angemessenen Lernförderung ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass auch Fahrtkosten zur Wahrnehmung der Lernförderung erfasst sind (offenlassend, ob Fahrtkosten als Annex der Regelung des § 28 Abs. 5 SGB II unterfallen: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2015 – L 2 AS 622/14 B ER).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197909
Quelle: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE150015120&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2330/
Willi S
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