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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BGH: Jobcenter kann einen unmittelbaren Rückforderungsanspruch gegen Vermieter wegen einer Mietzahlung nach Vertragsende haben - Zu: BGH, Urt. v. 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

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BGH: Jobcenter kann einen unmittelbaren Rückforderungsanspruch gegen Vermieter wegen einer Mietzahlung nach Vertragsende haben - Zu: BGH, Urt. v. 31.01.2018 - VIII ZR 39/17 Empty BGH: Jobcenter kann einen unmittelbaren Rückforderungsanspruch gegen Vermieter wegen einer Mietzahlung nach Vertragsende haben - Zu: BGH, Urt. v. 31.01.2018 - VIII ZR 39/17




Ein Jobcenter, das im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen auf Antrag des Leistungsberechtigten unmittelbar an den Vermieter überweist, hat im Fall versehentlich über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gezahlter Mieten einen direkten Rückforderungsanspruch aus Nichtleistungskondiktion gegenüber dem Vermieter, wenn dieser bei Erhalt des Geldes wusste, dass ihm die Miete wegen der Beendigung des Vertrags nicht mehr zusteht.
Anmerkung von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub, Rechtsanwältin Nicola Bernhard, Rechtsanwälte Bub, Gauweiler & Partner, München
 
Weiter: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDMietR201804
 Quelle:         http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2327/
Willi S
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