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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Geltungsdauer einer die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes hier unbefristet

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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Nov 2017 - 13:11

Sozialgericht Karlsruhe, Urt. v. 12.10.2017 - S 14 AS 1709/17


Der Gesetzgeber hat mit der vom 26.07.2016 geschaffenen Neufassung des § 15 SGB II keine ausdrückliche Änderung hinsichtlich der Geltungsdauer von Eingliederungsverwaltungsakten nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n.F. (vorher: § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a.F.) vorgenommen. Der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/8041, S. 36) lässt sich nicht entnehmen, dass der Gesetzgeber in Bezug auf den Eingliederungsverwaltungsakt neue Regelungen, insbesondere die Möglichkeit von "unbefristeten" Eingliederungsverwaltungsakten treffen wollte.

Eingliederungsverwaltungsakt, Geltungsdauer von 6 Monaten auch nach Neufassung des § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II

Leitsatz ( Redakteur )


1. Die Aufgabe einer festen Laufzeit von 6 Monaten für Eingliederungsvereinbarungen betrifft nicht die hoheitliche Festsetzung durch Eingliederungsverwaltungsakte gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n.F. (vgl. im Ergebnis ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. Juni 2017 – L 16 AS 291/17 B ER ).

2. Es ist auch nach neuem Recht davon auszugehen, dass die Überprüfungsfrist von sechs Monaten bei fehlender Ermessensausübung die Höchstfrist für eine einseitig festzulegende Laufzeit bei einem Eingliederungsverwaltungsakt ist (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. Juni 2017 – L 16 AS 291/17 B ER ).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196505&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp ebenso: SG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - S 186 AS 11916/17 ER; SG Köln, Urt. v. 23.06.2017 - S 33 AS 691/17 und SG Nordhausen, Beschluss vom 30. September 2016 - S 27 AS 1695/16 ER
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2269/
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