Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

September 2024
MoDiMiDoFrSaSo
      1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30      

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen

Nach unten

2015 - Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen  Empty Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 – L 20 SO 355/13 – hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen

Beitrag von Willi Schartema Mo 6 Nov 2017 - 12:18

 Leistungsempfängers ohne Sachentscheidung erledigt (vgl. Terminsbericht des BSG Nr. 5/17 vom 09.03.2017 zum Verfahren B 8 SO 16/15 R).

Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 21.06.2017 - L 8 SO 15/16 - Die Revision wird zugelassen.

[b]
Zum Zuschuss für die Erneuerung seines Reisepasses ( ALG II- Empfänger ) - § 73 SGB XII

Leitsatz ( Redakteur )


1. Das SGB XII enthält keine Anspruchsgrundlage für eine zuschussweise Übernahme seiner Passbeschaffungskosten durch den zuständigen – hier örtlichen Träger der Sozialhilfe. Ein solcher Anspruch folgt insbesondere nicht als "Hilfe in sonstigen Lebenslagen" aus § 73 Satz 1 SGB XII.

2. Die Größenordnung dieser Belastung ist so gering, dass der Kläger auf eine Deckung aus dem individuell einsetzbaren Ansparanteil der Regelleistung verwiesen werden kann. d) Der Senat setzt sich insoweit auch nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 15.10.2014 – L 8 SO 99/12 – (nicht veröffentlicht), auf das sich der Kläger stützt. Denn diese Entscheidung ist noch zur früheren, bis zum 31.12.2010 geltenden Rechtslage ergangen. Seinerzeit waren Gebühren für die Beschaffung eines Ausweispapiers noch nicht in die Bemessung des Regelsatzes eingeflossen.
[/b]
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196129&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Rechtstipp: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.06.2017 - L 7 AS 1794/15 - Die Revision wird zugelassen.

1. Die Kosten für die Neubeschaffung eines Reisepasses sind grundsätzlich als Zuschuss oder als Darlehen gemäß § 73 SGB XII zu übernehmen, weil in der Regelleistung nur die Kosten für einen Personalausweis enthalten sind.

Und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 27.04.2017 - L 8 SO 234/16 - Revision zugelassen

1. § 73 SGB XII ermöglicht die Übernahme von Kosten, die Ausländern wegen der Passbeschaffung oder -verlängerung entstehen. Dies gilt auch für die Zeit nach Inkrafttreten des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) zum 1. Januar 2011 (BGBl. I 2011, 453).

2. Der Sozialhilfeträger muss eine Ermessensentscheidung nach § 73 SGB XII über die Art und Weise der Hilfegewährung (Darlehen oder Beihilfe) auch dann treffen, wenn ein Pass zwingend benötigt wird (Auswahlermessen).
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2266/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Das Sparkassenzertifikat mit einem Guthaben in Höhe von 10.000,00 Euro ist berücksichtigungsfähiges Vermögen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ,Urteil vom 19.01.2012, - L 6 AS 299/11 -
» Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2014 - L 9 SO 40/13
» Keine Übernahme der Kosten für Schülerbeförderung, denn ein Weg von etwas mehr als 2 km Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 02.04.2012, - L 19 AS 178/12 B -
» LSG Nordrhein-Westfalen gibt mit 4 Beschlüssen vom 23.04.2012 bekannt: Die Ermittlung der Regelbedarfe stehe nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 105
»  Kein ALG II Zweifamilienhaus nicht angemessen § 12 SGB II Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 09.05.2012,- L 12 AS 1464/11 -

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten