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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bundesregierung zur Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten mit dem Regelsatz

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Beitrag von Willi Schartema So 1 Okt 2017 - 17:26

Die Linkspartei hat zur Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten eine kleine Anfrage gestellt. Die Bundesregierung verteidigt die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen mit dem Regelsatz des SGB II und argumentiert auf einem unterirdischen Niveau „Der Leistungsberechtigte habe es schließlich selbst in der Hand, die Mietsache in gutem Zustand zu erhalten und damit seinen vollen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution zu sichern“.  Ansonsten wird dumm rumgeredet. Hier Details zur Anfrage, die Antwort und eine Bewertung der Linken:  https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/existenzminimum-wird-bei-umzug-gekuerzt/

Die Linkspartei hat die bundesweite Kampagne gegen die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten und damit Unterschreitung des Existenzminimums  parlamentarisch aufgegriffen. Die Kampagne kommt in Fahrt  eine ansehnliche Liste an Organisationen unterstützt diese mittlerweile: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/ (ganz unten). Hier ist die Bitte an alle Beteiligten, wenn Sie/ihr das als Organisation auch unterstützt, dann bitte melden.
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2253/
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