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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Paritätischer wirft Bundesregierung statistische Willkür vor und fordert 491 Euro Regelsatz

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Beitrag von Willi Schartema So 17 Jan 2016 - 17:38

Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze seit dem 1. Januar 2016 um lediglich 5 Euro auf 404 Euro. In einer aktuellen Studie weist der Verband der Bundesregierung manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nach, die zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Der Verband fordert eine Korrektur und die Anhebung der Regelsätze um 23% auf 491 Euro.
Die vollständige Pressmeldung finden Sie hier: http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/hartz-iv-paritaetischer-wirft-bundesregierung-statistische-willkuer-vor-und-fordert-491-euro-regels/

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1947/

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