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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" verfassungsrechtlich unbedenklich - Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums darf an Mitwirkungspflichten des Hilfeempfängers geknüpft werden. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" verfassungsrechtlich unbedenklich - Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums darf an Mitwirkungspflichten des Hilfeempfängers geknüpft werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" verfassungsrechtlich unbedenklich - Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums darf an Mitwirkungspflichten des Hilfeempfängers geknüpft werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Sep 2017 - 13:44

BSG, Urteil vom 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R
Leitsatz ( Redakteur )
 Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017&nr=14703&pos=12&anz=71
 
Rechtstipp:  ebenso: LSG Baden-Württemberg v. 27.04.2017 - L 7 AY 4898/15
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2252/
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