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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen Kosten im Vorverfahren (§ 63 SGB X) - gesonderte Entscheidung nach Abhilfebescheid

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Beitrag von Willi Schartema Di 25 Jul 2017 - 8:39

SG Trier, Beschluss v. 04.05.2017 - S 4 AS 21/17

Leitsatz ( Juris )

1. Erlässt der Beklagte nach erfolgreichem Vorverfahren einen Abhilfebescheid, so muss er die Entscheidung nach § 63 SGB X nicht hiermit verbinden, sondern kann sie in einem eigenständigen Verwaltungsverfahren gesondert treffen.

2. Ein "Unterlassen" der Entscheidung über die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden Kosten im Vorverfahren liegt nicht vor, wenn die Behörde eine Entscheidung hierüber angekündigt, aber nicht innerhalb einer vom Bevollmächtigten der Kläger gesetzten Frist trifft.

3. Die Erhebung einer Verpflichtungsklage bei unterbliebener Entscheidung über die Erstattung von Kosten im Vorverfahren ist in der Sozialgerichtsbarkeit erst möglich, wenn das Verwaltungs- und das Vorverfahren durchgeführt wurden. Einem "Unterlassen" der Entscheidung im Verwaltungsverfahren ist mit der Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) zu begegnen (zu BSG, Urteil vom 17.10.2006 (B 5 RJ 66/04)
Quelle: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/fy1/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=9&numberofresults=2020&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE170028495&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
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