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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Nachwirkender Arbeitsnehmerstaus gem. § 2 FreizügG/EU entgegen der Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit angenommen

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Beitrag von Willi Schartema Di 25 Jul 2017 - 8:30

LSG NRW , Beschluss v. 14.06.2017 - L 19 AS 455/17 B ER

Leitsätze (RAin Gesche Blome)

Das LSG NRW hat bei einem italienischen Staatsbürger trotz anderslautender Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachwirkenden Arbeitnehmerstatus gem. § 2 FreizügG/EU angenommen und das Jobcenter im Wege der einstweiligen Anordnung zur Zahlung von Leistungen nach SGB II verpflichtet. Der Leistungsempfänger war zuvor sechs Monate bei seinem Schwager auf Minijob-Basis im Haushalt beschäftigt und dann aufgrund von Arbeitsrückgang gekündigt worden. Die Bundesagentur für Arbeit war fälschlicherweise von einem Scheinarbeitsverhältnis ausgegangen. Das LSG hat mit dieser Entscheidung die formlose Bescheinigung der BA, gegen die bisher kein Rechtsschutz möglich war, überprüfbar gemacht und in vorliegend nach Beweisaufnahme für unbeachtlich erklärt.

 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
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