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Zur Verpflichtung der Beklagten zur Kostenübernahme der Gebühren für einen Kabelanschluss der Klägerin. SGB XII
Sozialgericht Gelsenkirchen , Beschluss v. 26.04.2012 - S 8 SO 26/12
Kabelanschlussgebühren sind grundsätzlich aus dem Regelsatz aufzubringen ( Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2009, Az.: L 23 B 247/08 SO PKH).
Leitsatz ( Redakteur )
Die Kosten für einen Kabelanschluss sind nicht Bestandteil des Mietvertrages und entsprechend abschließend von dem der Klägerin gewährten Regelbedarf erfasst.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191942&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: BSG, Urteil vom 24.03.2015 - B 8 SO 22/13 R - Türkische Sozialhilfeempfänger müssen Kabelanschluss zahlen. Sozialhilfeempfänger müssen ihren Kabelanschluss in der Regel selbst bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie in Ermangelung von Deutschkenntnissen auf ein Fremdsprachenprogramm angewiesen sind.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2182/
Willi S
Kabelanschlussgebühren sind grundsätzlich aus dem Regelsatz aufzubringen ( Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2009, Az.: L 23 B 247/08 SO PKH).
Leitsatz ( Redakteur )
Die Kosten für einen Kabelanschluss sind nicht Bestandteil des Mietvertrages und entsprechend abschließend von dem der Klägerin gewährten Regelbedarf erfasst.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191942&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: BSG, Urteil vom 24.03.2015 - B 8 SO 22/13 R - Türkische Sozialhilfeempfänger müssen Kabelanschluss zahlen. Sozialhilfeempfänger müssen ihren Kabelanschluss in der Regel selbst bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie in Ermangelung von Deutschkenntnissen auf ein Fremdsprachenprogramm angewiesen sind.
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Willi S
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