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Arbeitslosengeld II - Freizügigkeit von Arbeitnehmern - Arbeitnehmerbegriff - rumänischer Staatsbürger
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.02.2017 - L 18 AS 2884/16
Rumänischer Antragsteller hat Anspruch auf ALG II aufgrund seiner Arbeitnehmereigenschaft. Die von ihm ausgebübte Tätigkeit stelle sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) nicht als völlig untergeordnet und unwesentlich dar.
LSG Berlin: Mit 5 Wochenstunden und 180 Euro Monatseinkommen kann EU-Arbeitnehmerinnenstatus gegeben sein. Daher SGB-II Anspruch.
Leitsatz ( Redakteur )
Das BSG hat eine bestehende Arbeitnehmereigenschaft bereits bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7,5 Stunden mit einem Monatsentgelt iHv 100,- EUR bejaht (vgl BSG, Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R). Nichts anderes kann für die hier in Rede stehende Beschäftigung im Umfang von fünf Wochenstunden bei einem monatlichen Entgelt von 180,- EUR gelten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191467&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso im Ergebnis: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 06.02.2017 - L 11 AS 887/16 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2173/
Willi S
Rumänischer Antragsteller hat Anspruch auf ALG II aufgrund seiner Arbeitnehmereigenschaft. Die von ihm ausgebübte Tätigkeit stelle sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) nicht als völlig untergeordnet und unwesentlich dar.
LSG Berlin: Mit 5 Wochenstunden und 180 Euro Monatseinkommen kann EU-Arbeitnehmerinnenstatus gegeben sein. Daher SGB-II Anspruch.
Leitsatz ( Redakteur )
Das BSG hat eine bestehende Arbeitnehmereigenschaft bereits bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7,5 Stunden mit einem Monatsentgelt iHv 100,- EUR bejaht (vgl BSG, Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R). Nichts anderes kann für die hier in Rede stehende Beschäftigung im Umfang von fünf Wochenstunden bei einem monatlichen Entgelt von 180,- EUR gelten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191467&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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