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Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen stationärer Krankenhausbehandlung - Anforderungen an das Vorliegen und Fortbestehen eines Eilfalls
Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 16.01.2017 - S 10 SO 334/12
Leitsatz ( Redakteur )
1. Kein Nothelferanspruch des Krankenhauses bei ungeklärter Identität des Patienten.
2. Die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen des § 25 SGB XII geht zu Lasten des Nothelfers (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 – L 7 SO 3998/15).
3. Angesichts der nach allem nicht festgestellten Hilfebedürftigkeit des Patienten bedarf es keiner Prüfung, ob einer Leistungspflicht der Beklagten ggf. nicht außerdem der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) wegen einer Versicherungspflicht des Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegengestanden haben könnte (dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 18.11.2014 – B 8 SO 9/13 R).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Kein Nothelferanspruch des Krankenhauses bei ungeklärter Identität des Patienten.
2. Die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen des § 25 SGB XII geht zu Lasten des Nothelfers (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 – L 7 SO 3998/15).
3. Angesichts der nach allem nicht festgestellten Hilfebedürftigkeit des Patienten bedarf es keiner Prüfung, ob einer Leistungspflicht der Beklagten ggf. nicht außerdem der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) wegen einer Versicherungspflicht des Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegengestanden haben könnte (dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 18.11.2014 – B 8 SO 9/13 R).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
Willi S
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