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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Apr 2017 - 9:46

Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 16.01.2017 - S 10 SO 334/12


Leitsatz ( Redakteur )

1. Kein Nothelferanspruch des Krankenhauses bei ungeklärter Identität des Patienten.

2. Die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen des § 25 SGB XII geht zu Lasten des Nothelfers (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 – L 7 SO 3998/15).

3. Angesichts der nach allem nicht festgestellten Hilfebedürftigkeit des Patienten bedarf es keiner Prüfung, ob einer Leistungspflicht der Beklagten ggf. nicht außerdem der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) wegen einer Versicherungspflicht des Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegengestanden haben könnte (dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 18.11.2014 – B 8 SO 9/13 R).
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
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