Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal

Nach unten

Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal Empty Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal

Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Apr 2017 - 9:40

weiter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2165/
 
Rechtstipp: Sozialgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.02.2017 - S 3 AS 4917/16

Zur Frage, ob für den hier streitigen Zeitraum vom 01.10.2016 bis zum 31.03.2017 von einem schlüssigen Konzept ausgegangen werden kann im Hinblick auf Wohnraum in der Größenordnung um 50 qm, grundsätzliche Bedeutung hat, zum anderen die Frage, ob angesichts der deutlichen Erhöhung der Tabellenwerte ab dem 01.01.2016 weiterhin ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % anzusetzen ist.

Alleinstehende Wuppertaler Hartz IV- Empfänger können höhere Wohnkosten vom Jobcenter verlangen, denn der vom JC zugrunde gelegte Mietspiegel 2010, der auf einer Datenerhebung aus dem Jahre 2009 beruht, ist insgesamt nicht mehr geeignet zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Jahre 2016 und 2017.

Leitsatz ( Redakteur )

1. Der Antragstellerhat einen Anspruch auf Berücksichtigung der Bedarfe für seine Unterkunft unter Zugrundelegung der Wohngeldtabelle zuzüglich eines 10 % igen Zuschlags.

2. Denn die Ermittlung des angemessenen qm Preises durch den Grunsicherungsträger beruht bei Wohnungen für Ein-Personenhaushalte in der Größenordnung um die 50 qm nicht auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG).

3. Der vom JC zugrunde gelegte Mietspiegel 2010, der auf einer Datenerhebung aus dem Jahre 2009 beruht, ist insgesamt nicht mehr geeignet zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Jahre 2016 und 2017. Die 2009 erhobenen Daten reichen jedenfalls für Zeiträume ab Ende 2014 nicht mehr aus zur Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten aus (vgl. Urteile des SG Düsseldorf vom 24.11.2016, S 3 AS 489/15 sowie vom 04.07.2016, S 13 AS 3749/15). Im Jahre 2009 erhobene Daten können angesichts der steigenden Kosten auf dem Wohnungsmarkt im Jahre 2016 und 2017 keine Rückschlüsse auf die aktuellen Preise zulassen, zumal sich die Lage auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt durch den massenhaften Zuzug von Flüchtlingen, die preiswerten Wohnraum benötigen, noch weiter verschärft hat (vgl. hierzu auch SG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016,a.a.O.).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190633&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp: ebenso Parallelverfahren S 3 AS 3131/15, S 3 AS 2307/15, S 3 AS 5043/15 und S 3 AS 2605/16, die ebenfalls mit Urteilen vom 02.02.2017 endeten. 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten