Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Kurzinfo: Höhere Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII in Wuppertal
weiter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2165/
Rechtstipp: Sozialgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.02.2017 - S 3 AS 4917/16
Zur Frage, ob für den hier streitigen Zeitraum vom 01.10.2016 bis zum 31.03.2017 von einem schlüssigen Konzept ausgegangen werden kann im Hinblick auf Wohnraum in der Größenordnung um 50 qm, grundsätzliche Bedeutung hat, zum anderen die Frage, ob angesichts der deutlichen Erhöhung der Tabellenwerte ab dem 01.01.2016 weiterhin ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % anzusetzen ist.
Alleinstehende Wuppertaler Hartz IV- Empfänger können höhere Wohnkosten vom Jobcenter verlangen, denn der vom JC zugrunde gelegte Mietspiegel 2010, der auf einer Datenerhebung aus dem Jahre 2009 beruht, ist insgesamt nicht mehr geeignet zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Jahre 2016 und 2017.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Antragstellerhat einen Anspruch auf Berücksichtigung der Bedarfe für seine Unterkunft unter Zugrundelegung der Wohngeldtabelle zuzüglich eines 10 % igen Zuschlags.
2. Denn die Ermittlung des angemessenen qm Preises durch den Grunsicherungsträger beruht bei Wohnungen für Ein-Personenhaushalte in der Größenordnung um die 50 qm nicht auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG).
3. Der vom JC zugrunde gelegte Mietspiegel 2010, der auf einer Datenerhebung aus dem Jahre 2009 beruht, ist insgesamt nicht mehr geeignet zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Jahre 2016 und 2017. Die 2009 erhobenen Daten reichen jedenfalls für Zeiträume ab Ende 2014 nicht mehr aus zur Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten aus (vgl. Urteile des SG Düsseldorf vom 24.11.2016, S 3 AS 489/15 sowie vom 04.07.2016, S 13 AS 3749/15). Im Jahre 2009 erhobene Daten können angesichts der steigenden Kosten auf dem Wohnungsmarkt im Jahre 2016 und 2017 keine Rückschlüsse auf die aktuellen Preise zulassen, zumal sich die Lage auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt durch den massenhaften Zuzug von Flüchtlingen, die preiswerten Wohnraum benötigen, noch weiter verschärft hat (vgl. hierzu auch SG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016,a.a.O.).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190633&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso Parallelverfahren S 3 AS 3131/15, S 3 AS 2307/15, S 3 AS 5043/15 und S 3 AS 2605/16, die ebenfalls mit Urteilen vom 02.02.2017 endeten.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
Willi S
Rechtstipp: Sozialgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.02.2017 - S 3 AS 4917/16
Zur Frage, ob für den hier streitigen Zeitraum vom 01.10.2016 bis zum 31.03.2017 von einem schlüssigen Konzept ausgegangen werden kann im Hinblick auf Wohnraum in der Größenordnung um 50 qm, grundsätzliche Bedeutung hat, zum anderen die Frage, ob angesichts der deutlichen Erhöhung der Tabellenwerte ab dem 01.01.2016 weiterhin ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % anzusetzen ist.
Alleinstehende Wuppertaler Hartz IV- Empfänger können höhere Wohnkosten vom Jobcenter verlangen, denn der vom JC zugrunde gelegte Mietspiegel 2010, der auf einer Datenerhebung aus dem Jahre 2009 beruht, ist insgesamt nicht mehr geeignet zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Jahre 2016 und 2017.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Antragstellerhat einen Anspruch auf Berücksichtigung der Bedarfe für seine Unterkunft unter Zugrundelegung der Wohngeldtabelle zuzüglich eines 10 % igen Zuschlags.
2. Denn die Ermittlung des angemessenen qm Preises durch den Grunsicherungsträger beruht bei Wohnungen für Ein-Personenhaushalte in der Größenordnung um die 50 qm nicht auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG).
3. Der vom JC zugrunde gelegte Mietspiegel 2010, der auf einer Datenerhebung aus dem Jahre 2009 beruht, ist insgesamt nicht mehr geeignet zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Jahre 2016 und 2017. Die 2009 erhobenen Daten reichen jedenfalls für Zeiträume ab Ende 2014 nicht mehr aus zur Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten aus (vgl. Urteile des SG Düsseldorf vom 24.11.2016, S 3 AS 489/15 sowie vom 04.07.2016, S 13 AS 3749/15). Im Jahre 2009 erhobene Daten können angesichts der steigenden Kosten auf dem Wohnungsmarkt im Jahre 2016 und 2017 keine Rückschlüsse auf die aktuellen Preise zulassen, zumal sich die Lage auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt durch den massenhaften Zuzug von Flüchtlingen, die preiswerten Wohnraum benötigen, noch weiter verschärft hat (vgl. hierzu auch SG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016,a.a.O.).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190633&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso Parallelverfahren S 3 AS 3131/15, S 3 AS 2307/15, S 3 AS 5043/15 und S 3 AS 2605/16, die ebenfalls mit Urteilen vom 02.02.2017 endeten.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
Willi S
Ähnliche Themen
» Kurzinfo: Änderungen bei der Familienversicherung in der KV im SGB II
» Bernd Eckhardt: Kurzinfo
» Zahltag in Wuppertal
» Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger
» Caritas fordert höhere Regelbedarfe
» Bernd Eckhardt: Kurzinfo
» Zahltag in Wuppertal
» Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger
» Caritas fordert höhere Regelbedarfe
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema