Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger
Wohnrichtlinie
des Kreises aktualisiert - KÖNIGS WUSTERHAUSEN
Hartz-IV-Empfänger haben künftig Anspruch auf höhere
Mietzuschüsse.
Hintergrund ist die aktualisierte Richtlinie des
Kreises zu den sogenannten Kosten für Unterkunft. Die Richtlinie legt fest, wie
hoch die Miete eines Hartz-IV-Empfängers maximal sein darf. In der
aktualisierten Fassung wurde die Preisobergrenze um 4,9 Prozent angehoben.
„Zum derzeitigen Zeitpunkt kann man noch nicht sagen,
ob das für die Betroffenen die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannen
wird“, sagt Ingo Rießland, Sachgebietsleiter im Sozialamt. Er gehe aber davon
aus, dass die Wohnungsknappheit in der Region „ein Problem ist, das
mittelfristig auf der Tagesordnung bleibt“.
In der Wohnrichtlinie sind die Gemeinden des Kreises
in fünf Preisgruppen eingeteilt. Unterschieden wird zudem danach, wie viele
Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Demnach liegt Königs Wusterhausen preislich gesehen
gemeinsam mit Bestensee und Lübben im Mittelfeld. In einem Singlehaushalt darf
die Nettokaltmiete künftig höchstens 5,17 Euro pro Quadratmeter betragen.
Bislang lag die Obergrenze bei 4,93 Euro.
Dass Wildau für Mieter ein teureres Pflaster ist,
spiegelt auch die Wohnrichtlinie wider.
So bekommen Hartz-IV-Empfänger für eine Wohnung in
Wildau einen Zuschuss von 5,77 Euro pro Quadratmeter. Eine 50 Quadratmeter
große Wohnung dürfte demnach kalt maximal 289 Euro kosten. Bislang waren
maximal 275 Euro erlaubt.
Die mit Abstand teuerste Preiskategorie bildet
Schönefeld. Das Limit für eine bezuschusste Wohnung beträgt dort 6,39 Euro. Vor
der Aktualisierung waren es 30 Cent weniger.
Eine Singlewohnung von 50 Quadratmetern darf nun knapp
320 Euro kalt kosten, zuvor waren es 304 Euro.
In Eichwalde, Schulzendorf und Zeuthen beträgt die
Obergrenze für die Nettokaltmiete nun 4,65 Euro pro Quadratmeter (vorher 4,43
Euro). In Heidesee, Mittenwalde und im Schenkenländchen werden künftig 3,52
Euro (vorher 3,36 Euro) gezahlt. (Von Viktoria Bittmann)
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/hohere-mietzuschusse-fur-hartz-iv.html
Willi S
des Kreises aktualisiert - KÖNIGS WUSTERHAUSEN
Hartz-IV-Empfänger haben künftig Anspruch auf höhere
Mietzuschüsse.
Hintergrund ist die aktualisierte Richtlinie des
Kreises zu den sogenannten Kosten für Unterkunft. Die Richtlinie legt fest, wie
hoch die Miete eines Hartz-IV-Empfängers maximal sein darf. In der
aktualisierten Fassung wurde die Preisobergrenze um 4,9 Prozent angehoben.
„Zum derzeitigen Zeitpunkt kann man noch nicht sagen,
ob das für die Betroffenen die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannen
wird“, sagt Ingo Rießland, Sachgebietsleiter im Sozialamt. Er gehe aber davon
aus, dass die Wohnungsknappheit in der Region „ein Problem ist, das
mittelfristig auf der Tagesordnung bleibt“.
In der Wohnrichtlinie sind die Gemeinden des Kreises
in fünf Preisgruppen eingeteilt. Unterschieden wird zudem danach, wie viele
Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Demnach liegt Königs Wusterhausen preislich gesehen
gemeinsam mit Bestensee und Lübben im Mittelfeld. In einem Singlehaushalt darf
die Nettokaltmiete künftig höchstens 5,17 Euro pro Quadratmeter betragen.
Bislang lag die Obergrenze bei 4,93 Euro.
Dass Wildau für Mieter ein teureres Pflaster ist,
spiegelt auch die Wohnrichtlinie wider.
So bekommen Hartz-IV-Empfänger für eine Wohnung in
Wildau einen Zuschuss von 5,77 Euro pro Quadratmeter. Eine 50 Quadratmeter
große Wohnung dürfte demnach kalt maximal 289 Euro kosten. Bislang waren
maximal 275 Euro erlaubt.
Die mit Abstand teuerste Preiskategorie bildet
Schönefeld. Das Limit für eine bezuschusste Wohnung beträgt dort 6,39 Euro. Vor
der Aktualisierung waren es 30 Cent weniger.
Eine Singlewohnung von 50 Quadratmetern darf nun knapp
320 Euro kalt kosten, zuvor waren es 304 Euro.
In Eichwalde, Schulzendorf und Zeuthen beträgt die
Obergrenze für die Nettokaltmiete nun 4,65 Euro pro Quadratmeter (vorher 4,43
Euro). In Heidesee, Mittenwalde und im Schenkenländchen werden künftig 3,52
Euro (vorher 3,36 Euro) gezahlt. (Von Viktoria Bittmann)
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/hohere-mietzuschusse-fur-hartz-iv.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Alles, was mit Hartz IV zu tun hat, produziert bergeweise Gerichtsakten und der Hartz IV-Empfänger wird zum König der Sparer
» Die Methode zur Ermittlung von Hartz IV gilt als angemessen - Die Berechnung der staatlichen Leistungen für die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bleibt unverändert
» Hartz IV-Empfänger hat kein Anspruch auf höhere Regelleistung von mindestens 420 EUR/Monat- Ein Anspruch auf Übernahme der laufenden Pkw-Kosten sowie auf Zusage einer Kostenübernahme für den zukünftigen Erwerb eines Gebrauchtwagens besteht nicht
» Bayern: Hartz-IV-Empfänger erhalten Familiengeld vom Bund zurück Einbehaltenes Familiengeld für Hartz-IV-Empfänger wird zurückgezahlt
» Landkreis Leipzig gewährt Hartz-IV-Empfängern höhere Kaltmieten
» Die Methode zur Ermittlung von Hartz IV gilt als angemessen - Die Berechnung der staatlichen Leistungen für die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bleibt unverändert
» Hartz IV-Empfänger hat kein Anspruch auf höhere Regelleistung von mindestens 420 EUR/Monat- Ein Anspruch auf Übernahme der laufenden Pkw-Kosten sowie auf Zusage einer Kostenübernahme für den zukünftigen Erwerb eines Gebrauchtwagens besteht nicht
» Bayern: Hartz-IV-Empfänger erhalten Familiengeld vom Bund zurück Einbehaltenes Familiengeld für Hartz-IV-Empfänger wird zurückgezahlt
» Landkreis Leipzig gewährt Hartz-IV-Empfängern höhere Kaltmieten
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema