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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Grundsicherung für Arbeitsuchender - Einkommensberücksichtigung - Einbehalt eines Teils des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber - Arbeitgeberdarlehen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges - keine Berücksichtigung der Schuldentilgung - bereite Mittel
LSG Celle-Bremen, Urteil vom 03.12.2015 - L 9 AS 845/14 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. : B 14 AS 32/16 R
Mindert der Einbehalt von monatlich 100 Euro zur Rückführung eines - zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs verwandten - Arbeitgeberdarlehens durch den Arbeitgeber das zu berücksichtigende Einkommen nach dem SGB 2?
Leitsatz ( Redakteur )
1. Raten zur Darlehenstilgung sind nicht vom Einkommen absetzbar.
2. Von dem Erwerbseinkommen ist kein Betrag iHv 100 Euro, den der Arbeitgeber zur Tilgung des aufgenommenen Darlehens einbehalten hatte, einkommensmindernd zu berücksichtigen.
Quelle: Juris
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2160/
Willi S
Mindert der Einbehalt von monatlich 100 Euro zur Rückführung eines - zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs verwandten - Arbeitgeberdarlehens durch den Arbeitgeber das zu berücksichtigende Einkommen nach dem SGB 2?
Leitsatz ( Redakteur )
1. Raten zur Darlehenstilgung sind nicht vom Einkommen absetzbar.
2. Von dem Erwerbseinkommen ist kein Betrag iHv 100 Euro, den der Arbeitgeber zur Tilgung des aufgenommenen Darlehens einbehalten hatte, einkommensmindernd zu berücksichtigen.
Quelle: Juris
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Willi S
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