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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abfindung - Gutschrift auf überzogenes Bankkonto - bereite Mittel
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.03.2015 - L 6 AS 38/15 ER
Leitsatz ( Autor )
Ein Geldbetrag aus einer Abfindung, der auf ein Bankkonto des Leistungsempfängers überwiesen wird, welches mit einem Dispositionskredit belastet ist, ist trotz Verrechnung mit den Schulden durch die Bank als Einkommen nach § 11 SGB II zu berücksichtigen.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2015/03/sh-lsg-beschluss-vom-18-03-2015-l-6-as-38-15-b-er.pdf
Anmerkung 1: ebenso LSG NRW, Urteil vom 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 10/14 R - zum Geldbetrag aus einer Erbschaft.
Anmerkung 2: S. a. Beitrag von RA Helge Hildebrandt: http://sozialberatung-kiel.de/2015/03/21/hartz-iv-auch-geld-das-auf-ein-uberzogenes-girokonto-fliest-ist-anzurechnen/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
Ein Geldbetrag aus einer Abfindung, der auf ein Bankkonto des Leistungsempfängers überwiesen wird, welches mit einem Dispositionskredit belastet ist, ist trotz Verrechnung mit den Schulden durch die Bank als Einkommen nach § 11 SGB II zu berücksichtigen.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2015/03/sh-lsg-beschluss-vom-18-03-2015-l-6-as-38-15-b-er.pdf
Anmerkung 1: ebenso LSG NRW, Urteil vom 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 10/14 R - zum Geldbetrag aus einer Erbschaft.
Anmerkung 2: S. a. Beitrag von RA Helge Hildebrandt: http://sozialberatung-kiel.de/2015/03/21/hartz-iv-auch-geld-das-auf-ein-uberzogenes-girokonto-fliest-ist-anzurechnen/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/
Willi S
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