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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der aus dem Erbe erworbene Motorroller stellt ein Surrogat der geerbten Geldbeträge und dementsprechend Einkommen dar

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Einkommen - Der aus dem Erbe erworbene Motorroller stellt ein Surrogat der geerbten Geldbeträge und dementsprechend Einkommen dar  Empty Der aus dem Erbe erworbene Motorroller stellt ein Surrogat der geerbten Geldbeträge und dementsprechend Einkommen dar

Beitrag von Willi Schartema Mo 13 März 2017 - 10:48

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.08.2016 - L 3 AS 2476/16 ER-B


Leitsatz ( Juris )

1. Zur Frage der Abgrenzung von Einkommen und Vermögen bei einer Erbschaft.

2. Eine einmalige Einnahme darf über den (hier sechsmonatigen) Verteilzeitraum nur bedarfsmindernd berücksichtigt werden, soweit sie als bereites Mittel geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken (Anschluss an BSG, Urteil vom 29.11.2012, B 14 AS 33/12 R).

3. Ein mit Geldmitteln aus dem Erbe erworbener Motorroller stellt als Surrogat der geerbten Geldmittel während des Anrechnungszeitraums Einkommen dar, das bei Verwertbarkeit weiterhin dem Bedarf des Antragstellers entgegen gehalten werden kann.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190411&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2158/
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