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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Mieten in Bremen - Hartz-IV-Empfänger dürfen teurer wohnen

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Beitrag von Willi Schartema Di 21 Feb 2017 - 13:41

Hartz-IV-Empfänger in Bremen sollen ab März teurere Wohnungen mieten können als bisher. Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) will dafür die so genannten Mietgrenzen anheben. Bisher durfte ein Alleinstehender eine Wohnung für maximal 377 Euro im Monat mieten. Wenn die Sozialdeputation Stahmanns Pläne bestätigt, steigt diese Summe auf 455 Euro.

Für Zwei-Personen-Haushalte soll die maximale Miete um etwa 40 Euro auf 464 Euro (kalt) steigen, für Drei-Personen-Haushalte um etwa 70 Euro auf 578 Euro.
Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/mietgrenzen-hartz-vier100.html
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
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