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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Sa 18 Feb 2017 - 14:22

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.12.2016 - L 7 AS 1494/15


Leitsatz ( Redakteur )

Das vom Kläger beabsichtigte Geschäftsmodell eines Tagesgeschäfts an der Terminbörse EUREX mit DAX-Future auf ausschließlich eigene Rechnung entspricht nicht den Strukturgrundsätzen und damit auch nicht den grundsätzlichen Förderzielen des SGB II, weshalb jegliche darauf bezogene Förderung gemäß §§ 16 ff. SGB II ohne für den Grundsicherungsträger bestehenden Ermessensspielraum bereits dem Grunde nach ausgeschlossen ist.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=E3FD359DF750605D70928F1704FDB85E.jp14?doc.id=JURE170022963&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2144/
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