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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung bzw -berechnung bei selbstständiger Arbeit - Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind keine Betriebsausgaben
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.09.2016 - L 18 AS 441/16
Leitsatz ( Redakteur )
1. Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind keine Betriebsausgaben im Rahmen der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin.
2. Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind nach § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b SGB II zu berücksichtigen, mithin weder als notwendige Betriebsausgaben unmittelbar vom Einkommen abzusetzen noch als Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gemäß § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2014 – L 12 AS 1858/13 – sowie auch Schmidt in Eicher, SGB II, 3. Auflage 2013, § 11 b Rn. 16, wonach allenfalls § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II als Absetzungsnorm erwogen wird).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188461&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind keine Betriebsausgaben im Rahmen der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin.
2. Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind nach § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b SGB II zu berücksichtigen, mithin weder als notwendige Betriebsausgaben unmittelbar vom Einkommen abzusetzen noch als Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gemäß § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2014 – L 12 AS 1858/13 – sowie auch Schmidt in Eicher, SGB II, 3. Auflage 2013, § 11 b Rn. 16, wonach allenfalls § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II als Absetzungsnorm erwogen wird).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188461&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
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